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02103 / 789 06-0

Wettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Im Förderwettbewerb werden Investitionen in neue hocheffiziente Technologien sowie energie- und (NEU:) ressourceneffiziente Maßnahmen gefördert. Ziel ist die Verringerung der CO2-Emissionen, sei es durch moderne Anlagentechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Vermeidung von CO2-intensiven Materialien. Die Förderung ist dabei weiterhin akteurs-, sektor- und technologieoffen.
Alle eingereichten Förderanträge stehen untereinander in Konkurrenz. Gefördert werden die Projekte mit der höchsten Fördereffizienz.

NEU: Zusätzlich kann die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert werden und so einen langfristigen Plan für die ökologische Zukunft des Unternehmens entwerfen. Hierbei ist das Ziel, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität der Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung soll eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmens-standortes entwickelt werden, die auf Basis der heutigen Situation konkrete Maßnahmen und Entwicklungsschritte für die Zukunft enthält.

Förderfähige Maßnahmen sind bspw.:
– Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
– Maßnahmen zur Abwärmenutzung
– Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
– Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
– Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess (z.B. Dämmung, hydraulische Optimierung, neue Druckluftleitungen)
– Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen
– Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Antragsteller:
Unternehmen, Contractoren, freiberuflich Tätige

Förderquote:
NEU: bis zu 60 %

Einreichungsfrist:
Die 12. Wettbewerbsrunde startet ab dem 01. November 2021

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Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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