Mit der aktuellen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) rückt ein hochrelevantes Thema in den Fokus: Hybride Bedrohungen und dessen Erkennung, Abwehr und Bewältigung. Im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ werden gezielt Projekte unterstützt, die dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu stärken.
Hybride Bedrohungen zeichnen sich durch die Kombination unterschiedlicher Einfluss- und Angriffsmethoden aus. Dazu zählen unter anderem:
- Cyberangriffe,
- Desinformation,
- Sabotage oder
- Spionage.
Ziel solcher Aktivitäten ist es, staatliche Strukturen zu schwächen, gesellschaftliche Spannungen zu verstärken und wirtschaftlichen Druck aufzubauen. Für Unternehmen bedeutet dies ein zunehmend komplexes Risikoumfeld, das neue Lösungsansätze erfordert.
Genau hier setzt die Förderung an: Unterstützt werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die innovative Technologien, Strategien und Konzepte zur frühzeitigen Erkennung, Analyse und Abwehr solcher Bedrohungen entwickeln. Besonders im Fokus stehen interdisziplinäre Verbundprojekte, an denen Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und weiteren relevanten Bereichen beteiligt sind.
Hybride Bedrohungen – Themenschwerpunkte der Förderung umfassen folgende Bereiche
- Prävention, Erkennung, Analyse hybrider Bedrohungen
- Auswirkung und Folgen hybrider Bedrohungen
- Abschreckung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen und Aufbau von struktureller Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen
- Risiko- und Krisenkommunikation sowie Datenaustausch in Bezug auf hybride Bedrohungslagen (Prävention, Ernstfall und nach einem Angriff)
Für Unternehmen besonders relevant ist die starke Praxisorientierung der geförderten Projekte zum Thema hybride Bedrohungen. Die Ergebnisse sollen nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, sondern direkt in anwendbare Lösungen überführt werden – etwa in Form von Leitfäden, Schulungskonzepten oder marktfähigen Technologien.
Antragssteller
Unternehmen sowie Anwender der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden sowie vergleichbare Institutionen
Förderquote
Bis zu 80 %
Einreichungsfrist
Zweistufiges Antragverfahren, Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 01. Juni 2026
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
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