Forschung und Entwicklung (F&E) sind entscheidende Treiber für wirtschaftliches Wachstum und technologische Fortschritte. Unternehmen, die in Innovationen investieren, sichern sich langfristige Wettbewerbsvorteile und stärken ihre Marktposition. Doch innovative Projekte erfordern hohe Investitionen in Personal, Material und Technologien – eine finanzielle Belastung, die für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Konzerne gleichermaßen zur Herausforderung werden kann. Genau hier setzt die steuerliche Forschungszulage an.
Um Unternehmen bei der Finanzierung von Forschungsprojekten zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der Forschungszulage ein Förderinstrument geschaffen, das sich grundlegend von klassischen Zuschussprogrammen unterscheidet. Unternehmen können die Forschungszulage direkt steuerlich geltend machen – und das unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Erfahren Sie, welche 5 entscheidenden Vorteile die steuerliche Forschungszulage bietet und warum sie für Unternehmen besonders attraktiv ist.
Was ist die steuerliche Forschungszulage?
Die steuerliche Forschungszulage ist ein Förderinstrument der Bundesregierung, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) steuerlich geltend zu machen. Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 ergänzt sie die bestehenden Zuschussprogramme und bietet eine unbürokratische Alternative zur klassischen Projektförderung. Unternehmen profitieren von einer steuerlichen Entlastung, die unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Gewinnsituation in Anspruch genommen werden kann.
Die 5 größten Vorteile der Forschungszulage
1. Rechtsanspruch auf Förderung
Ein wesentlicher Unterschied der steuerlichen Forschungszulage zu vielen anderen Förderprogrammen ist der gesetzliche Anspruch auf die Förderung. Unternehmen müssen nicht darauf hoffen, dass ihr Antrag in einem Wettbewerbsverfahren bewilligt wird, sondern haben – bei Erfüllung der Voraussetzungen – einen garantierten Anspruch auf die Förderung.

Viele klassische Förderprogramme sind an begrenzte Budgets gebunden. Unternehmen, die sich bewerben, stehen in direkter Konkurrenz zueinander – und selbst förderfähige Projekte können abgelehnt werden, wenn die Mittel erschöpft sind. Die Forschungszulage funktioniert anders: Die Förderung ist gesetzlich verankert und nicht von verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig.
2. Steuerliche Förderung statt Zuschuss
Ein zentraler Unterschied der steuerlichen Forschungszulage zu klassischen Förderprogrammen besteht darin, dass sie im Zuge der jährlichen steuerlichen Veranlagung mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet wird. Dies führt zu einer unmittelbaren Entlastung der Liquidität und hilft, finanzielle Ressourcen für weitere Innovationsprojekte freizusetzen.
Wichtig zu wissen: auch Unternehmen, die keine Gewinne erwirtschaften, profitieren von der Förderung. Besonders Start-ups oder Unternehmen in der Wachstumsphase haben oft hohe Forschungsaufwendungen, aber keine Gewinne und somit auch keine Steuerlast. In diesen Fällen erfolgt eine direkte Auszahlung der Forschungszulage durch das Finanzamt.
3. Unbürokratische Antragstellung
Während klassische Förderprogramme oft mit langwierigen Bewilligungsverfahren und detaillierten Nachweispflichten verbunden sind, ist der Prozess bei der Forschungszulage deutlich schlanker. Bei herkömmlichen Förderprogrammen müssen Unternehmen oft monatelange Prüfverfahren durchlaufen, bevor sie eine Bewilligung erhalten. Zudem sind diese Förderungen oft an bestimmte Fristen gebunden, nur für spezifische Branchen oder Zielgruppen zugänglich und an zahlreiche Rahmenbedingungen gebunden. Die Forschungszulage hingegen ist jederzeit beantragbar, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Trotz des einfachen Antragsverfahrens gibt es Fehlerquellen und Stolperfallen:
- Förderfähige Projekte sind von den allgemeinen Tätigkeiten im Unternehmen sorgfältig abzugrenzen.
- Die Antragskriterien, insbesondere Neuheitsgrad und Risiken, müssen spezifisch entsprechend der Verwaltungspraxis argumentiert werden.
- Eine fehlende oder nicht ausreichende Dokumentation kann dazu führen, dass eine schon genehmigte Zulage nicht ausgezahlt wird.

Eine professionelle Beratung durch einen Experten für Fördermittel kann helfen, Fehler zu vermeiden und die Förderung optimal zu nutzen.
4. Digitaler Antragsprozess
Die Antragstellung für die steuerliche Forschungszulage ist vollständig digitalisiert und kann komplett vom Laptop aus abgewickelt werden. Im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen mit umfangreicher Papierdokumentation reduziert die digitale Einreichung den Verwaltungsaufwand erheblich. Sowohl die Bescheinigung der Forschungsaktivität als auch der eigentliche Förderantrag beim Finanzamt erfolgen online.
Durch die digitale Antragstellung entfällt der postalische Versand von Dokumenten, was den Prozess nicht nur schneller, sondern auch transparenter macht. Unternehmen erhalten jederzeit Zugriff auf den Bearbeitungsstatus und können Anfragen der Behörden direkt beantworten. Digitale Formulare führen Antragsteller Schritt für Schritt durch den Prozess. Pflichtfelder und strukturierte Eingabemasken helfen, unvollständige oder fehlerhafte Angaben zu vermeiden. Dadurch sinkt das Risiko von Verzögerungen oder Ablehnungen.
Trotz des digitalen Antragsverfahrens kann die Antragstellung komplex sein, insbesondere wenn es um die präzise Formulierung der Projektbeschreibung geht. Eine unzureichende oder unklare Darstellung der F&E-Tätigkeiten kann dazu führen, dass die Bescheinigung abgelehnt wird. Ein erfahrener Förderberater kennt die Anforderungen der Prüfinstanzen, kann typische Fehler vermeiden und den gesamten Prozess effizient begleiten. Dadurch erhöhen Unternehmen ihre Erfolgschancen und sparen wertvolle Zeit.

5. Rückwirkende Förderung von F&E-Projekten
Der größte Vorteil der steuerlichen Forschungszulage ist die Möglichkeit, bereits laufende oder abgeschlossene Forschungsprojekte bis zu vier Jahren rückwirkend fördern zu lassen. Unternehmen müssen dazu lediglich die Bescheinigung für die betreffenden Projekte einholen und den Antrag beim Finanzamt stellen.
Die meisten Förderprogramme müssen vor Projektbeginn beantragt werden. Unternehmen müssen dafür bereits frühzeitig detaillierte Beschreibungen sowie Arbeits-, Zeit- und Kostenpläne vorlegen, ohne zu wissen, ob ihr Antrag bewilligt wird. Vielfach ist ein Projektbeginn erst mit Bewilligung möglich, so dass die bürokratischen Prozesse die Projektdurchführung letztlich verzögern. Die steuerliche Forschungszulage hingegen bietet maximale Flexibilität, da sie auch rückwirkend für bereits realisierte Projekte beantragt werden kann. Dadurch können Unternehmen ihre Innovationsstrategie unabhängig von starren Förderzeiträumen gestalten und finanzielle Mittel effizienter nutzen. Zudem können Unternehmen dadurch bereits getätigte Investitionen refinanzieren und finanzielle Ressourcen für neue Entwicklungsprojekte freisetzen.
Wer kann die Forschungszulage nutzen?
Grundsätzlich können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen die Forschungszulage beantragen. Das umfasst:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Große Unternehmen
- Start-ups und Gründungen
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Gewerbeanmeldung ist erforderlich).
Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen gibt es keine Umsatzgrenzen oder Branchenbeschränkungen. Wichtig ist vor allem, dass die Projekte den Kriterien für Forschung und Entwicklung entsprechen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Die steuerliche Forschungszulage deckt eine breite Palette an Kosten ab, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen. Dazu gehören insbesondere:
- Personalkosten: Löhne und Gehälter von Mitarbeitern, die direkt in F&E-Projekte eingebunden sind.
- Auftragsforschung: externe Leistungen zur Forschung und Entwicklung, bspw. an Forschungsinstitute, Softwareentwickler oder Maschinenbauer.
- Eigenleistungen von Mitunternehmern: Für Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften, die selbst Forschungsleistungen erbringen und kein festes Gehalt beziehen.
- Investitionen für F&E-Zwecke: Anteilige Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern, die eigenbetrieblich für das Forschungsprojekt genutzt werden. Dies können u.a. Labor- und Testgeräte, Prüfstände, Hard- und Software oder Analysegeräte sein.
Wie hoch ist die Förderung? (Stand Februar 2025)
Mit dem Wachstumschancengesetz 2024 wurde die steuerliche Forschungszulage weiter verbessert. Aktuell gelten folgende Fördersätze:
- Bis zu 35 % der Personal- und Lohnnebenkosten
- Bis zu 24,5 % auf Kosten für externe Aufträge
- Bis zu 35 % auf die AfA im Projektzeitraum für Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter

Unternehmen können jährlich bis zu 2,5 Millionen Euro an steuerlicher Entlastung erhalten, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar bis zu 3,5 Mio. € geltend machen. Diese Erhöhung macht die Forschungszulage besonders attraktiv für Unternehmen, die regelmäßig in F&E investieren und eine langfristige Planungssicherheit benötigen.
Durch diese Vorteile wird die steuerliche Forschungszulage zu einer effektiven und planbaren Möglichkeit, Innovationsprojekte finanziell abzusichern.
Exkurs: Welche F&E-Projekte gelten als förderfähig?
Ob ein Projekt für die steuerliche Forschungszulage in Frage kommt, hängt von bestimmten wissenschaftlichen Kriterien ab. Diese werden auf Basis der international anerkannten Frascati-Kriterien bewertet. Ein Forschungs- oder Entwicklungsprojekt muss folgende Merkmale aufweisen:
- Neuartigkeit: Das Projekt verfolgt das Ziel, neue Erkenntnisse für den Wirtschaftszweig zu gewinnen oder bestehendes Wissen wesentlich zu erweitern. Die Entwicklung basiert nicht ausschließlich auf Standardlösungen, sondern beinhaltet originäre Entwicklungsarbeit (Innovationsgrad).
- Systematisch: Die Arbeiten sind strukturiert geplant und erfolgen nach einem definierten Zeit- und Ressourcenplan anhand konkret definierter Arbeitsschritte (Planmäßigkeit).
- Ungewiss: Der Ausgang der Forschungstätigkeit ist nicht von vornherein festgelegt und kann zu unerwarteten Ergebnissen führen (technisches Risiko).
Ein Projekt muss nicht zwingend eine bahnbrechende Erfindung hervorbringen, sondern kann auch auf die Weiterentwicklung bestehender Technologien abzielen. Wichtig ist, dass die genannten Kriterien erfüllt werden.
Fazit: Steuerliche Forschungszulage als Chance für Unternehmen
Die steuerliche Forschungszulage bietet Unternehmen eine unkomplizierte und verlässliche Möglichkeit, ihre Forschungs- und Entwicklungskosten zu reduzieren. Durch den gesetzlichen Anspruch, die steuerliche Anrechnung unabhängig von der Gewinnsituation, die unbürokratische und digitale Antragstellung sowie die rückwirkende Förderung bereits laufender oder abgeschlossener Projekte hebt sie sich deutlich von klassischen Förderprogrammen ab.
Unternehmen, die regelmäßig in Innovation investieren, können mit der Forschungszulage ihre finanzielle Planungssicherheit verbessern und zusätzliche Mittel für neue Entwicklungsprojekte freisetzen. Allerdings sind eine sorgfältige Antragstellung und eine präzise Darstellung der Forschungsaktivitäten entscheidend, um die Förderung optimal zu nutzen.
Die GEWI Fördermittelberatung unterstützt Unternehmen dabei, den gesamten Antragsprozess effizient zu gestalten, typische Fehler zu vermeiden und das volle Förderpotenzial auszuschöpfen. Dabei betrachten wir nicht nur die Forschungszulage isoliert, sondern wägen sie gezielt gegen alternative Fördermöglichkeiten ab. Denn während die Forschungszulage ein attraktives steuerliches Instrument ist, kann ein direkter Zuschuss in vielen Fällen die bessere Wahl sein – etwa, weil die Förderung höher ausfällt, mehr Kostenpositionen abgedeckt werden oder die Auszahlung schneller erfolgt. Unser Anspruch ist es, für jedes Unternehmen den optimalen Förderweg zu finden und umzusetzen. Wir prüfen gerne, ob und in welcher Form Sie von der Forschungszulage oder anderen Förderprogrammen profitieren können.