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02103 / 789 06-0

ProFIT

Mit dem Förderprogramm ProFIT werden in den Bundesländern Brandenburg und Berlin gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie bei der Marktvorbereitung und dem Produktionsaufbau gefördert.

Im Fokus steht die Förderung von Einzel- und Verbundprojekten, um die regionale Innovationsintensität der beiden Bundesländer für KMU zu erhöhen. Mit Hilfe des Programms soll der Technologietransfer zwischen der Wissenschaft und Wirtschaft erhöht werden, um die wirtschaftliche Verwertung von themenoffenen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zu verstärken. Hierbei sind auch Kooperationen mit Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen außerhalb der Bundesländer möglich, um leistungsstarke Kooperationsstrukturen aufzubauen.

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen. Als Verbundpartner sind auch Forschungseinrichtungen und nicht KMU außerhalb der Bundesländer förderfähig.

Förderquote:
Industrielle Forschung: Durch einen Zuschuss von bis zu 80 % und einer Höhe von max. 400.000 Euro.
Experimentelle Entwicklung, Produktionsaufbau und Marktvorbereitung: Darlehen bis zu 1 Mio. Euro und einem Finanzierungsanteil von bis zu 80 %.

Einreichungsfrist:
Einreichungen sind laufend möglich

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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