medizinische Sensorik

Neue Förderung für medizinische Sensorik

Inhaltsangabe

Mit der neuen Förderrichtlinie für medizinische Sensorik im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland zur Förderung von Projekten zum Thema disruptive Ansätze für die nächste Generation stärkt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gezielt die Entwicklung disruptiver medizinischer Sensorik. Im Fokus stehen Projekte mit hoher Innovationskraft, die neue oder deutlich verbesserte Anwendungen in Diagnostik, Therapie und Nachsorge ermöglichen.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen medizinische Sensoren und Sensorsysteme mit hoher Innovationshöhe, konkreter Versorgungsrelevanz und überzeugender Marktperspektive. Besonders relevant sind Ansätze zur Messung klinisch bedeutsamer Biomarker am oder im menschlichen Körper. Ziel ist es, bestehende Verfahren deutlich zu verbessern oder neue Anwendungen zu entwickeln, die später als marktfähige Produkte in die Versorgung überführt werden können.

Insbesondere werden Vorhaben zum Thema medizinische Sensorik gefördert, die das Potenzial haben, medizinische Anwendungen grundlegend weiterzuentwickeln.

Dazu zählen beispielsweise Lösungen für:

  • die kontinuierliche Messung von Biomarkern,
  • die Identifikation neuer klinisch relevanter Messgrößen,
  • kosteneffiziente, skalierbare Sensorik-Konzepte sowie
  • frugale Innovationsansätze.

Der technologische Hintergrund der Förderung für medizinische Sensorik ist vielversprechend. Fortschritte in Mikroelektronik, Messtechnik, Quantentechnologie und Materialwissenschaften ermöglichen immer kleinere, präzisere und leistungsfähigere Sensoren. Gleichzeitig gewinnen biokompatible, energieautarke und multimodale Sensorsysteme zunehmend an Bedeutung. In Verbindung mit Edge-KI und medizintechnischen Geräten entstehen neue Möglichkeiten für Echtzeit-Datenanalysen und adaptive Systeme, etwa im Rahmen von Closed-Loop-Anwendungen.

Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sowie Verbände und Vereine

Bis zu 80 % für Unternehmen
Bis zu 90 % für außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
100 % für Hochschulen

Zweistufiges Antragsverfahren, Einreichfrist für Projektskizzen endet am 27. April 2026 um 12 Uhr

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

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