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Investitionen für die Fahrzeugbranche

Die Fahrzeugbranche erlebt derzeit enorme Umbrüche. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt diese Transformation – wie im Konjunkturpaket, Ziffer 35c, bereits angekündigt – mit 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2020-2024 mit dem Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“. Nachfolgend wird das Modul „Zuschüsse für Investitionen in die Produktion“ zusammengefasst.

Informationen zum Modul „Zuschüsse für Forschung, Entwicklung, Innovation finden Sie hier.
Informationen zum Modul „Zuschüsse zur Digitalisierung“ finden Sie hier.

Mit der neuen Richtlinie „Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie, Ziffer 35c“ unterstützt der Bund zukunftsgerichtete Investitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferbetriebe und erweitert damit das Fachprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (weitere Informationen finden Sie hier).
Gefördert werden Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen sowie flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung bzw. Unternehmen mit klarem Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie (Automobile, Nutzfahrzeuge und Motorräder, mobile Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs).

Pro Antragsteller kann nur einmalig ein Förderantrag gestellt werden.

Insbesondere werden folgende Themen angesprochen:

  • Anschaffung neuer Produktionsanlagen (beispielsweise Maschinen, Geräte inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
  • Industrie 4.0-fähige Infrastruktur
  • Einbindung digitaler Konzepte in Fertigungs- und Wertschöpfungsprozesse

Zusätzlich werden auch, mit den zuvor genannten Investitionen einhergehende, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit und Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz bezuschusst. Auch flankierende Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können gefördert werden.

Die Förderung kann auf drei Grundlagen erfolgen:

  • Auf Basis der Kleinbeihilfen 2020 kann ein Zuschuss von bis zu 50 % bei maximal 800T € vergeben werden.
  • Auf Basis der Investitionsbeihilfen für KMU, können diese bis zu 20 % Förderung bei maximal 7,5 Mio. € Zuschuss erhalten.
  • Auf Basis der Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen können Maßnahmen, die von einer Verbesserung der Energieeffizienz begleitet werden, Zuschüsse von 30 – 40 % erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 15 Mio. €, es sind ausschließlich die umweltbezogenen Investitionsmehrausgaben förderfähig.

Beratungsdienstleistungen für KMU können mit 50 % bezuschusst werden.

Antragsteller: Unternehmen

Einreichungsfrist: Keine Frist, laufende Einreichung. Die Kleinbeihilferegelung ist jedoch nur bis zum 30. Juni 2021 gültig.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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