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Digitalisierungsmaßnahmen für die Fahrzeugbranche

Die Fahrzeugbranche erlebt derzeit enorme Umbrüche. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt diese Transformation – wie im Konjunkturpaket, Ziffer 35c, bereits angekündigt – mit 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2020-2024 mit dem Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“. Nachfolgend wird das Modul „Zuschüsse zur Digitalisierung“ zusammengefasst.

Informationen zum Modul „Zuschüsse für Forschung, Entwicklung, Innovation“ finden Sie hier.
Informationen zum Modul „Zuschüsse für Investitionen in die Produktion“ finden Sie hier.

Mit der Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ sollen innovative, datenorientierte Produktionsverfahren und die Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen entwickelt bzw. erforscht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung bzw. Unternehmen mit klarem Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie (Automobile, Nutzfahrzeuge und Motorräder, mobile Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs).

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien und Projekte der industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklungen, die einen klar erkennbaren Beitrag zu den Zielen des Programms beitragen, z.B.:
– Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung von Beschäftigung am Standort Deutschland
– Steigerung von Effizienz und Flexibilität in der Produktion
– Stärkung der Resilienz (Digitalisierung und Flexibilität von Lieferketten und Fertigungsnetzwerken)
– Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz

Hierzu werden prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte gefördert, u.a. mit Bezug zu folgenden Themenfeldern:

  • Schlüsselprozesse des Produktionssystems und deren konsequente Weiterentwicklung inkl. kooperativer Geschäftsmodelle
  • Integrale Verbindung von Hard- und Software zu cyber-physikalischen Systemen in den Fertigungssystemen auf Basis skalierbarer Konzepte
  • Verfügbare digitale Technologien wie 5G oder Edge Computing, adaptive Fertigungsverfahren („3D-Druck“) oder Augmented/Virtual Reality und innovativen Securitykonzepten auf Basis Distributed Ledger Technologien („Blockchain“) für die Zulieferer- und Prozessketten adaptieren

Antragsteller:
Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen. Die Beteiligung von Start-ups sowie von kleinen und mittleren Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht.

Förderquote:
– Unternehmen bis zu max. 80 %
– Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31.12.2021 findet eine kontinuierliche Begutachtung von Projektskizzen statt. Ab dem 01.01.2022 können Projektskizzen zum Ende eines Quartals eingereicht werden. Über gesonderte Förderaufrufe werden bei einer ausreichenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln weitere Stichtage veröffentlicht.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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