Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im Juni 2026.
Mit dem Förderaufruf unterstützt NRW junge Unternehmen der Umweltwirtschaft mit Zuschüssen für die Entwicklung und Erprobung innovativer Prototypen – ein wichtiges Förderfenster für Start-ups, die technische Ideen marktreif machen möchten.
Dementsprechend soll „Grüne Gründungen.NRW“ dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken.
Grüne Gründungen.NRW – Was wird gefördert?
Adressiert werden Innovationen von Startups (nicht älter als 5 Jahre) in den folgenden Teilmärkten der Umweltwirtschaft:
1) Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
2) Energieeffizienz und Energieeinsparung
3) Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
4) Umweltfreundliche Mobilität
5) Wasserwirtschaft
6) Minderungs- und Schutztechnologien
7) Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
8) Umweltfreundliche Landwirtschaft
Die Förderung ist auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototyps, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung begrenzt. Unter Prototypen wird eine zur Erprobung und Weiterentwicklung bestimmte erste Ausführung eines Produktes oder Verfahrens vor der Serienproduktion verstanden. Es sind sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) förderfähig.
Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Darüber hinaus zielt sie auch auf die Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten.
Antragssteller:
Klein- und Kleinstunternehmen, GründerInnen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen im Verbund mit den Unternehmen
Förderquote:
Kleinstunternehmen bis zu 90 %
Kleinunternehmen bis zu 80 %
(Die Mitantragstellenden erhalten max. 25 % der Förderung)
Einreichungsfrist
Zweistufiges Antragsverfahren
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt oder buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin. Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin
