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Grüne Gründungen.NRW

Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken.

Der Aufruf zielt insbesondere darauf ab, Innovationen von Startups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft zu unterstützen:
1) Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
2) Energieeffizienz und Energieeinsparung
3) Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
4) Umweltfreundliche Mobilität
5) Wasserwirtschaft
6) Minderungs- und Schutztechnologien
7) Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
8) Umweltfreundliche Landwirtschaft

Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototyps, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung. Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.

Antragsteller:
Klein- und Kleinstunternehmen
Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen im Verbund mit den Unternehmen

Förderquote:
Kleinstunternehmen bis zu 90 %
Kleinunternehmen bis zu 80 %
(Die Mitantragstellenden erhalten max. 25 % der Förderung)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichungsrunde 1 bis zum 29. Juni 2023, Einreichungsrunde 2 bis zum 28. September 2023 und Einreichungsrunde 3 bis zum 29. Februar 2024

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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