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Innovationsförderung für die Fahrzeugbranche

Die Fahrzeugbranche erlebt derzeit enorme Umbrüche. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt diese Transformation – wie im Konjunkturpaket, Ziffer 35c, bereits angekündigt – mit 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2020-2024 mit dem Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“. Nachfolgend wird das Modul für den Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation zusammengefasst.

Informationen zum Modul „Zuschüsse für Investitionen in die Produktion“ finden Sie hier.
Informationen zum Modul „Zuschüsse zur Digitalisierung“ finden Sie hier.

Unter der Überschrift „Neue, innovative Produkte als Schlüssel für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft“ werden im Modul 2 anwendungsnahe, technologische Innovationen auf Basis des bereits bewährten Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ bezuschusst. Antragsberechtigt sind Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung bzw. Unternehmen mit klarem Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie (Automobile, Nutzfahrzeuge und Motorräder, mobile Arbeits- und Landmaschinen, Bahn- und Schienenfahrzeuge, Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs).

Hierzu wird die Programmsäule „Automatisiertes Fahren“ nunmehr auch auf den Schienenverkehr erweitert. In der Programmsäule „Innovative Fahrzeuge“ folgt die Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen weiterhin einem technologieoffenen Ansatz zur ganzheitlichen Dekarbonisierung des bodengebundenen Verkehrs.

Darüber hinaus wird die Richtlinie um die „Systemtechnologien“ als dritte Programmsäule mit den folgenden Themenfeldern ergänzt.

  • Wertschöpfung und digitale Transformation

Digitalisierung und Energiewende erfordern eine Transformation bestehender, langjährig gewachsener Wertschöpfungsstrukturen und -systeme in der Fahrzeugindustrie. Dabei bilden die Integration von Daten in Entwicklungs-, Entscheidungs-, Produktions- und Betriebsprozesse die zentrale Herausforderung. Hier wird erhebliches Potential für die Optimierung bestehender und die Ableitung neuer, innovativer Prozesse und Anwendungen in der Fahrzeugtechnik erwartet.

  • Mobilität und Verkehr

Fahrzeuge   entwickeln   sich   mehr   und   mehr   zu   einem   integrativen   Teil   eines   übergeordneten Gesamtsystems. Ihre Vernetzung untereinander wie auch mit den umgebenden Systemen der physischen und der digitalen Infrastruktur ermöglicht das Erschließen neuer Wertschöpfungspotentiale. Die Sicherung von Mobilität und das Anbieten von zusätzlichen Dienstleistungen gewinnen dabei, gegenüber der reinen Produktion des Fahrzeugs, an Bedeutung. Für die Industrie kann dies einen grundlegenden Wandel vom Hersteller zum Mobilitätsanbieter bedeuten. Auch regional fokussierte, systemische Ansätze in ausgewählten Erprobungs- oder Laborräumen sind hier denkbar.

  • Produktion und Logistik

Eine nachhaltige Produktion und ein transparenter CO2-Fußabdruck werden in Zukunft absehbar einen Wettbewerbsvorteil darstellen, insbesondere für die, im Hinblick auf Klimaschutz, stark im Fokus stehende Fahrzeugindustrie. Die Umsetzung innovativer Lösungen für nachhaltige Lieferketten, intelligente Logistik und Kreislaufwirtschaft muss daher beschleunigt werden.  Über die FuE-Förderung sollen neuartige Technologien, wie Internet of Things, Blockchain und Predictive Analysis, zügig in Produktion und Logistik zur Anwendung gebracht werden.

Bei den zu fördernden Vorhaben muss es sich um Verbundvorhaben handeln, an denen mindestens zwei Partner beteiligt sind. Am Projekt beteiligte Wissenschaftseinrichtungen sollen möglichst in Form eines Unterauftrags von Unternehmen eingebunden werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen (besondere Begründung erforderlich), Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderquote:
– Unternehmen bis zu 80 %
– Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizzeneinreichung laufend, Skizzenbewertung an Stichtagen: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
Abweichend hiervon erfolgt im Jahr 2021 eine laufende Bewertung auch außerhalb der genannten Stichtage.
Zusätzlich sind thematische Förderaufrufe mit vorgegebenen Einreichungsfristen geplant.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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