Forschungszulage: Maximale Förderung für Ihre Innovationsprojekte
- Bis zu 35 % Ihrer F&E-Kosten zurückerstattet: Maximieren Sie Ihre Innovationsbudgets durch steuerliche Förderung.
- Förderung mit sehr hohen Erfolgsquoten, wenig Bürokratie und ohne Berichtspflichten
- Flexibel und rückwirkend beantragbar: Nutzen Sie die Forschungszulage für laufende und abgeschlossene Projekte.
Seit mehr als 40 Jahren Experten für Fördermittel
Durchschnittlich 11,6 Jahre Fördermittelerfahrung pro Mitarbeiter
Mehr als 90 % Kunden aus Weiterempfehlungen
Durchschnittlich 330.000 € Zuschuss pro Projekt
Forschungszulage: Steuerliche Förderung erhalten mit GEWI
Nutzen Sie die Forschungszulage in Deutschland, um Ihre Innovationsprojekte steuerlich fördern zu lassen. Unternehmen erhalten bis zu 35 % Zuschuss auf F&E-Kosten – eine attraktive Möglichkeit, Forschung und Entwicklung voranzutreiben und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Mit über 40 Jahren Expertise im Fördermittelmanagement und einer Erfolgsquote von mehr als 95 % bei der Forschungzulage unterstützen wir Sie dabei, die steuerliche Forschungsförderung für Ihre Projekte optimal zu nutzen. Mit maßgeschneiderten Lösungen begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Auszahlung.
Persönliche Beratung zu Fördermitteln und Förderprogrammen
Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten, Innovationsprojekten oder aktuellen Förderprogrammen? Wir unterstützen Unternehmen seit 1984 bei der Orientierung in der Förderlandschaft und begleiten Projekte mit technischer Expertise, persönlicher Betreuung und langjähriger Erfahrung.
Ob erste Einschätzung oder konkrete Projektplanung – wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Erfolgreiche Praxisbeispiele zur Forschungszulage
Wie Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Strukturen – vom innovativen Start-up bis zum etablierten Konzern – die Forschungszulage strategisch für ihre Innovationsvorhaben einsetzen, zeigen die folgenden Case Studies.
Im Fokus stehen dabei die jeweilige Ausgangssituation, der strukturierte Lösungsansatz mit GEWI und das konkret erzielte Förderergebnis.
Branche: Maschinenbau
Unternehmen: KMU / Mittelstand
Standort: Sachsen
Herausforderung
Ein mittelständisches Unternehmen aus Sachsen plante mehrere sicherheitskritische Komponenten in einem Sammelantrag zu bündeln. Die Projekte unterschieden sich jedoch deutlich hinsichtlich technologischer Neuartigkeit, Risikoprofil und Einsatzgebiet.
Aufgrund des strikten Zeichenlimits drohte eine unzureichende Darstellung der wissenschaftlich-technischen Unsicherheiten. Eine negative Bewertung einzelner Teilprojekte hätte das gesamte Vorhaben gefährdet.
Erfolg
GEWI analysierte die technologischen Unterschiede und entwickelte eine strategische Aufteilung in mehrere Einzelanträge mit klarer Risikodifferenzierung. Zusätzlich wurden bislang unberücksichtigte FuE-Phasen identifiziert.
Alle Anträge wurden positiv beschieden. Das Unternehmen erschloss ein Fördervolumen von über 1 Mio. € und verfügt nun über eine belastbare Struktur für künftige Entwicklungen.
Branche: Software / Internetplattform
Unternehmen: Start-up
Standort: Berlin
Herausforderung
Mehrere Gründer aus Berlin entwickelten eine komplexe IT-Plattform, dies erfolgte als GBR mit Gewerbeanmeldung. Während der laufenden Entwicklung wurde eine GmbH gegründet, die Gründer zahlten sich ab diesem Zeitpunkt auch feste Gehälter. Es bestand Unsicherheit, wie Eigenleistungen, Lohnaufwendungen und Zeiträume förderrechtlich korrekt abzugrenzen sind.
Erfolg
GEWI strukturierte das Vorhaben förderrechtlich als Kooperationsprojekt zwischen den Einzelpersonen und der GmbH. Zeitliche Abgrenzungen und förderfähige Kosten wurden sauber dokumentiert. Der Antrag wurde positiv beschieden.
Das Berliner Start-up realisierte eine Forschungszulage im sechsstelligen Bereich und konnte mit diesen Spielräumen das Team aufbauen und die Entwicklung erfolgreich in den Markt einführen.
Branche: Chemie
Unternehmen: Großunternehmen
Standort: Rheinland-Pfalz
Herausforderung
Ein Großunternehmen aus der Chemieindustrie stellte erstmalig einen Antrag auf Forschungszulage. Hierbei blockierten interne Abstimmungen zur Ermittlung förderfähiger Lohnaufwendungen den Prozess. Insbesondere bestanden innerhalb des Unternehmens aus Rheinland-Pfalz Vorbehalte hinsichtlich der Bereitstellung sensibler Personaldaten. Nachdem sich auch der Betriebsrat einschaltete, drohte der Forschungszulagenantrag intern zu scheitern.
Erfolg
GEWI moderierte zwischen Technik, Controlling und HR und erläuterte die gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation förderfähiger Aufwendungen. Es wurde ein standardisierter Prozess zur Datenerhebung etabliert.
Der Antrag wurde positiv beschieden. Das Unternehmen realisierte erstmals eine Forschungszulage im siebenstelligen Bereich und ist nun organisatorisch dauerhaft antragsfähig aufgestellt.
Branche: Logistik
Unternehmen: Mittelstand / KMU
Standort: Thüringen
Herausforderung
Ein mittelständisches Unternehmen aus Thüringen setzte ein Entwicklungsprojekt gemeinsam mit externen Partnern um. Teile der Leistungen wurden als Auftragsforschung vergeben. Hierzu wurden mehrere Verträge, auch durch gesellschaftsrechtlich miteinander verbundene Unternehmen, geschlossen. Die besondere Herausforderung bestand in einer förderseitig sauberen Abgrenzung zwischen Kooperation und Auftragsforschung.
Erfolg
GEWI prüfte die Vertragsstrukturen und definierte eine klare Rollen- und Risikoverteilung. Die Auftragsforschung wurde sauber dokumentiert und förderlogisch strukturiert, inklusive korrekter Abbildung der Materialkosten für den Aufbau eines Prototyps. Der daraus abgeleitete Antrag auf Forschungszulage wurde positiv beschieden.
Das Unternehmen aus Thüringen sicherte sich eine Forschungszulage im hohen sechsstelligen Bereich.
GEWI unterstützt Sie dabei, die Forschungszulage für Ihr Innovationsvorhaben optimal zu nutzen – von der strategischen Einordnung bis zur erfolgreichen steuerlichen Geltendmachung.
Kostenloses Live-Webinar rund um aktuelle Unternehmens-Förderungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie in unseren kostenlosen Info-Seminaren, welche Fördermöglichkeiten aktuell für Ihr Unternehmen relevant sind und wie Sie diese erfolgreich nutzen können. Fördermittelexpertin Sonja Stockhausen teilt Ihre Praxiserfahrungen aus über 20 Jahren Fördermittelberatung. Das erwartet Sie konkret:
Überblick über Förderprogramme, die Forschungszulage und aktuelle Entwicklungen im Fördermittelbereich.
Erfahrungen und typische Fragestellungen aus realen Förderprojekten.
Persönliche Fragen direkt im Live-Webinar besprechen.
Aktuelle Webinare im Überblick
Forschungszulage für Unternehmen
Praxisnahe Einblicke in Voraussetzungen, Projektansätze und aktuelle Entwicklungen rund um die steuerliche Forschungsförderung.
- Weitere Termine ab Oktober
Fördermittel richtig nutzen – Chancen erkennen, Fehler vermeiden
Wie Unternehmen Förderprogramme gezielt für Innovations-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte einsetzen können.
- Weitere Termine ab Oktober
Ablauf einer Fördermittelbeantragung – Die Schritte im Überblick
Die Beantragung von Fördermitteln erfordert strukturiertes Vorgehen und eine klare Strategie. Wir von GEWI begleiten Unternehmen durch alle Phasen des Antragsprozesses, um eine erfolgreiche Zuwendung sicherzustellen.
Für Unternehmensverbünde planen und überwachen wir den gesamtbetrieblichen Prozess, damit die jährliche Forschungszulage unter strikter Einhaltung der Prioritäten und Fördervorgaben optimal ausgeschöpft wird.
Um Auditsicherheit zu gewährleisten, bieten wir umfassende Unterstützung bei der Nachweisführung, Kostenkontrolle und der Begleitung von Prüfungen in enger Abstimmung mit dem Steuerberater.
Und so läuft eine Fördermittelbeantragung ab:
Honorarfreier
Förderpotenzialcheck
Förderfähigkeit der Projekte und Abwägung Zuschuss vs. Zulage
Projekt vorbereiten
Basierend auf einer Fördermittelanalyse wird das Projekt förderoptimal gestaltet und die Argumentation ausgearbeitet.
Antrag erstellen
Full Service-Ausarbeitung des Antrags auf Bescheinigung inkl. Bearbeitung eventueller Rückfragen der Bescheinigungsstelle.
Eingang des Bescheids
Mit Erhalt der positiven Bescheinigung haben Sie Rechtsanspruch auf Erhalt der Forschungszulage für das beantragte Projekt.
Antrag erstellen
Gemeinsame Klärung aller Fragen im Prozess, Antrag auf Festsetzung der Zulage erfolgt i.d.R. durch den Steuerberater.
Verrechnung bzw. Auszahlung
Verrechnung bzw. Auszahlung mit Steuerbescheid.
GEWI begleitet Unternehmen verlässlich durch die gesamte Förderlaufzeit — mit strukturierter Unterstützung, vorausschauender Projektbegleitung und einem erfahrenen Partner an der Seite, wenn Projekte komplexer werden.
Die Forschungszulage: Steuerliche Förderung für Innovation und Entwicklung
Unabhängig von Ihrer Steuerlast
Auch Unternehmen, die aktuell keine Körperschafts- oder Einkommenssteuer zahlen, können die Forschungszulage in Anspruch nehmen.
Keine Antragsfristen
Die Forschungszulage kann jederzeit beantragt werden, ohne an spezifische Förderzeitfenster gebunden zu sein.
Rückwirkende Förderung
Auch laufende oder bereits gestartete Projekte können bis zu 4 Jahre rückwirkend gefördert werden, was Planungssicherheit gibt.
Direkte Steuerentlastung
Die Forschungszulage wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, was die Liquidität des Unternehmens verbessert.
Perfekt vorbereitet:
Die Checkliste für Ihr Erstgespräch mit einem Fördermittelexperten
Wer ein konkretes Projekt plant, kann sich mit dieser Checkliste optimal auf das erste Fördergespräch vorbereiten und wichtige Fragen bereits im Vorfeld klären.
- Welche Unterlagen sind sinnvoll?
- Welche Förderprogramme kommen grundsätzlich infrage?
- Welche Kosten sind häufig förderfähig?
- Welche Fehler sollten Unternehmen vermeiden?
- Welche Förderquoten sind realistisch erreichbar?
Erfolgreiche Förderprojekte und langfristige Partnerschaften
Unternehmen verschiedener Branchen vertrauen seit vielen Jahren auf unsere persönliche Begleitung bei Förderprojekten, Förderprogrammen und Innovationsvorhaben.
Auszug aus unserer Kundenliste
Starten Sie Ihr Projekt mit der passenden Förderung!
Mit unserem Fördermittelcheck finden Sie schnell und einfach die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Lassen Sie sich von unseren Fördermittelexperten beraten und profitieren Sie von unserem umfassenden Fördermittelmanagement. Gemeinsam bringen wir Ihr Projekt auf den Weg!
Fördermittelcheck für Ihr Vorhaben
GEWI: Über 40 Jahre Erfahrung für Ihren Fördererfolg
Seit über 40 Jahren sind wir von GEWI Ihr verlässlicher Partner für die ganzheitliche Unterstützung bei Förderprojekten. Mit einem interdisziplinären Team aus Wissenschaftlern, Ingenieuren und Kaufleuten garantieren wir Ihnen eine professionelle Begleitung – von der ersten Fördermittelprüfung bis über die Projektlaufzeit hinaus.
Durch unsere langjährige Erfahrung minimieren wir Risiken, steigern Ihre Förderchancen und sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Projekt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer maßgeschneiderten, ganzheitlichen Betreuung, die keine Wünsche offen lässt.
Das Förderinstrument für betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZul) ist seit dem 01.01.2020 eine steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind. Sie wurde durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt, im März 2024 durch das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) angepasst und im Januar 2026 durch das „Wachstumsbooster-Gesetz“ deutlich ausgeweitet. Im Unterschied zur klassischen Projektförderung, die spezifische Zuschüsse für Forschung und Entwicklung anbietet, gilt die Forschungszulage grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen (gemäß EStG, KStG), unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Innovationsthema.
Wichtige Eckpunkte:
- Gesetzlicher Anspruch auf die Zulage bei Erfüllung der Voraussetzungen
- Verrechnung mit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer
- Auszahlung, falls keine Steuerlast anfällt
- Digitalisierter Antragsprozess und keine inhaltlichen Berichtspflichten
- Auch gescheiterte Projekte können gefördert werden
- Keine Bonitätsprüfung erforderlich
Die Forschungszulage bietet somit eine breit angelegte, steuerliche Unterstützung für F&E-Aktivitäten und stellt eine Alternative zur projektbezogenen Förderung dar.
Wer wird durch die Forschungszulage gefördert?
Die Forschungszulage (FZul) richtet sich an Unternehmen aller Branchen, Größen und Innovationsstufen, unabhängig vom Thema des Projekts. Im Gegensatz zur klassischen Projektförderung, die thematisch eingegrenzt ist, bietet die FZul breitere Unterstützung für Forschung und Entwicklung (FuE) und wurde durch das Wachstumschancen- sowie Wachstumsbooster-Gesetz noch attraktiver gestaltet.
Besonders gefördert werden:
- Unternehmen jeder Größe: Von Start-ups bis zu großen Konzernen.
- Innovationslevel: Auch Projekte mit geringerer Innovationshöhe sind förderfähig.
- Branchenvielfalt: Offen für alle Wirtschaftssektoren.
- Fremdvergabe: Projekte können bis zu 100 % an Externe vergeben werden.
- Flexible Nutzung: Vor, während oder nach Abschluss des Projekts, auch rückwirkend.
Unternehmen, die auf zeitliche Flexibilität, reduzierte Bürokratie und breite Fördermöglichkeiten Wert legen, profitieren besonders von der Forschungszulage.
Wie hoch kann die Forschungszulage-Förderung sein?
Die Forschungszulage deckt eine Vielzahl von Kosten ab, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen. Förderfähig sind:
- Personalkosten: Für eigene Mitarbeiter, die an FuE-Projekten arbeiten.
- Externe Dienstleistungen: Auftragsforschung oder Fremdleistungen.
- Eigenleistungen von Mitunternehmern, die kein festes Gehalt beziehen.
- Investitionsgüter: Abschreibung auf Investitionsgüter wie Labor- und Testgeräte.
Durch die Änderungen zum 1. Januar 2026 wurde der förderfähige Höchstbetrag pro Unternehmensverbund von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr angehoben. Die Förderquote beträgt 25 % für Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar eine Quote von 35 % erhalten.
Damit kann ein Unternehmen maximal 4,2 Mio. € an Forschungszulage pro Jahr erhalten.
Außerdem können erstmals pauschalierte Gemeinkosten in Höhe von 20 % der zulagefähigen Kosten angesetzt werden (für Projekte mit Projektstart ab dem 1. Januar 2026).
Was kann mit der Forschungszulage gefördert werden?
Die Forschungszulage unterstützt eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) und ist branchenunabhängig. Trotz des formalen Namens bietet sie eine unbürokratische und flexible Förderung für Projekte mit moderaten Anforderungen. Gefördert werden beispielsweise:
- Produktentwicklungen: Entwicklung von Maschinen, Komponenten oder marktnahen Innovationen.
- Optimierung von Produktionsprozessen: Technische Auslegungen, Prozessoptimierungen oder Neuentwicklungen.
- Prototypen und Anlagen: Konstruktion und Test von Prototypen, Versuchsanlagen und Demonstrationsprojekten.
- Digitale Geschäftsmodelle: Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsstrategien.
- Softwareentwicklungen: Projekte, die über Standardarbeiten hinausgehen.
Die Bewertungskriterien der steuerlichen FuE-Förderung basieren auf den sogenannten Frascati-Kriterien. Zentrale Erfolgsfaktoren sind:
- Innovationsgrad: das Projekt muss einen Neuheitscharakter aufweisen
- Ungewissheit: das Vorhaben muss Unsicherheiten in Bezug auf das Projektergebnis aufweisen (technisches Risiko)
- Planmäßigkeit: die Maßnahme muss sich durch Messbarkeit, Übertragbarkeit und Reproduzierbarkeit auszeichnen, in Arbeitspakete strukturiert und budgetierbar sein