Das Jahresende rückt näher und damit auch die Forschungszulage-Frist 2022. Unternehmen, die im Jahr 2022 in Forschung und Entwicklung investiert haben, sollten jetzt prüfen, ob noch ungenutzte Förderansprüche bestehen. Bis zum 31. Dezember 2026 muss der Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt eingereicht sein. Andernfalls können mögliche Förderansprüche verloren gehen.
Wichtig: Die Regelung zur Forschungszulage-Frist 2022 unterscheidet sich von den Vorjahren. Welche Besonderheiten Unternehmen beachten müssen und warum eine frühzeitige Antragstellung entscheidend ist, erfahren Sie hier.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um bislang ungenutzte Fördermöglichkeiten zu identifizieren.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, offene Vorhaben rechtzeitig auf den Weg zu bringen: von der Bewertung der Förderfähigkeit über die Antragstellung bei der BSFZ bis hin zur Nachbearbeitung und Einreichung beim Finanzamt. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen, um die Forschungszulage-Frist einzuhalten.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin
