Neue Förderrichtlinie „Sicher in die digitale Zukunft“

Mit der Förderrichtlinie „Sicher in die digitale Zukunft – Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme“ fördert der Bund Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Cybersicherheit und Benutzerfreundlichkeit miteinander verbinden.

Digitale Systeme sind aus Wirtschaft und Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Ihre Sicherheit hängt jedoch nicht allein von technischen Schutzmechanismen ab. Auch die Gestaltung der Systeme und das Verhalten der Nutzenden spielen eine wichtige Rolle. Die Förderung setzt deshalb auf IT-Systeme und Cybersicherheitslösungen, die technisch sicher, verständlich und benutzerfreundlich sind. Dabei sollen technische Ansätze insbesondere mit Erkenntnissen aus Psychologie, Sozial- und Kommunikationswissenschaften sowie relevanten Anwendungsbereichen verbunden werden.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur sicheren und menschenzentrierten Gestaltung und Nutzung von IT-Systemen. Dazu zählen beispielsweise Projekte, die untersuchen, wie Menschen Sicherheitsfunktionen verstehen und nutzen oder welche Hindernisse einer nachhaltigen Sicherheitskultur entgegenstehen.

Weitere Ansatzpunkte der Förderung „Sicher in die digitale Zukunft“ sind neue Entwicklungswerkzeuge, Usable-Security-Designpatterns, Security by Design für Benutzerinteraktionen sowie Lösungen, die Entwickler bei der Erstellung sicherer Systeme unterstützen.

Auch Technologien, die Nutzende zu sicherem Verhalten befähigen oder bei der Einschätzung sicherheitsrelevanter Informationen unterstützen, können Gegenstand eines Projekts innerhalb der Förderung „Sicher in die digitale Zukunft“ sein. Die entwickelten Lösungen sollen systematisch evaluiert und möglichst praxisnah erprobt werden. Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte.

Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Für Unternehmen bis zu 40 %, KMU bis maximal 60 %

Für Forschungseinrichtungen bis 100 %

Zweistufiges Antragverfahren, Projektskizzen können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ZIM STOPP
ZIM Stopp

ZIM-Antrags­stopp: Ihr Innovations­projekt kann trotzdem durchstarten.

Der ZIM-Antragsstopp bedeutet nicht das Aus für Ihr Innovationsprojekt. Wir finden kurzfristig passende Förderalternativen und prüfen kostenfrei,welche alternativen Programme von Bundesländern, Bund oder EU für Ihr Vorhaben infrage kommen.

Kostenfreies Webinar zum ZIM-Antragsstopp

Erfahren Sie, was der Antragsstopp für Ihr Innovationsprojekt bedeutet, welche Förderalternativen jetzt zur Verfügung stehen und wie Sie die nächsten Schritte sinnvoll planen können.

Melden Sie sich unverbindlich an und erfahren Sie als Erste/-r, sobald der Webinar-Termin feststeht.