ZIM Förderung: Unterstützung für den Mittelstand​

Durchführbarkeitsstudien im ZIM: Cleverer Einstieg in die Innovationsförderung

Inhaltsangabe

Aktualisierung 2026:

Die ZIM-Richtlinie gilt seit dem 01.01.2025 in neuer Fassung. Für Durchführbarkeitsstudien wurde die Laufzeit auf bis zu 12 Monate verlängert; außerdem wurde der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen erweitert. Auch KMU können nun förderfähig sein, wenn ihre letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eines der wichtigsten Förderinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland, wenn es um technologieoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte geht. Neben den bekannten klassischen FuE-Projekten bietet ZIM seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, Durchführbarkeitsstudien zu fördern – ein oft unterschätzter, aber äußerst wirkungsvoller Einstieg in die Innovationsförderung.

Im Gegensatz zu den regulären ZIM-FuE-Projekten, bei denen ein konkreter Entwicklungsansatz bereits weitgehend ausgearbeitet sein muss, setzen Durchführbarkeitsstudien früher im Innovationsprozess an. Gefördert werden hier vorbereitende Maßnahmen, mit denen Unternehmen zunächst klären können, ob und wie ihre Idee überhaupt technisch, organisatorisch oder wirtschaftlich umsetzbar ist.

Gerade für Unternehmen, die sich noch am Anfang eines Innovationsvorhabens befinden, etwa mit einer ersten Idee, aber ohne gesicherte technische Machbarkeit oder Marktkenntnis, bieten Durchführbarkeitsstudien eine niedrigschwellige und risikominimierende Fördermöglichkeit. Sie helfen, zentrale Fragen zu klären, bevor substanzielle Entwicklungsressourcen gebunden werden und schaffen damit eine fundierte Grundlage für spätere FuE-Projekte.

Seit der Neufassung der ZIM-Richtlinie zum 01.01.2025 wurden die Förderbedingungen für Durchführbarkeitsstudien an mehreren Stellen angepasst. Besonders relevant sind dabei die verlängerte Laufzeit und der erweiterte Kreis der antragsberechtigten Unternehmen.

ZIM Durchführbarkeitsstudie: Glühbirne leuchtet in der Mitte

Welche Unternehmen können profitieren?

Durchführbarkeitsstudien im Rahmen von ZIM bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen strategisch sinnvollen Einstieg in die Innovationsförderung, insbesondere, wenn ein Innovationsvorhaben noch in einer sehr frühen Phase steckt. Denn viele KMU stehen vor der Herausforderung, dass sie zur Beantragung eines regulären FuE-Projekts bereits sehr weit in der Projektplanung sein müssen: Der Stand der Technik muss bekannt sein, Machbarkeiten sollten geklärt, Patentsituationen geprüft und potenzielle Kooperationspartner gefunden sein. Diese vorbereitenden Schritte sind jedoch in einem klassischen ZIM-Projekt nicht förderfähig, sondern müssen in der Regel auf eigene Kosten erbracht werden.

Genau hier setzen die ZIM-Durchführbarkeitsstudien an: Sie machen diese vorbereitenden Aktivitäten erstmals förderfähig und senken damit die Eintrittshürden in die Innovationsförderung spürbar. Gleichzeitig reduzieren sie das wirtschaftliche Risiko, indem sie die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit fundiert prüfen bevor in ein großes FuE-Projekt investiert wird.

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Mio. €.
  • Junge Unternehmen, deren Gründung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt und die die allgemeinen Voraussetzungen für KMU erfüllen.
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren letzte ZIM Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt und die über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen:
    • Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeitende und max. 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
    • Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeitende und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
    • Die Antragsberechtigung besteht nur unter den Voraussetzungen gemäß der ZIM-Richtlinie 2025 Nr. 3.3
  • Seit der neuen Richtlinie können unter bestimmten Voraussetzungen auch KMU antragsberechtigt sein, wenn ihre letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt.
  • Weitere mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden.
  • Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten können unter bestimmten Voraussetzungen an einer Kooperationsstudie beteiligt sein, sofern diese gemeinsam mit einem antragsberechtigten KMU durchgeführt wird.

Wichtig: Alle Angaben zur Unternehmensgröße und Umsatzhöhe müssen gemäß der EU-KMU-Definition geprüft werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, ob Beteiligungen oder Verbindungen zu anderen Unternehmen bestehen. GEWI unterstützt Sie hierbei gerne im Rahmen der Fördermittelberatung.

Interesse geweckt? Informieren Sie sich hier:

Was wird gefördert?

Im Rahmen des ZIM können Unternehmen eine Förderung für Durchführbarkeitsstudien erhalten, mit denen Innovationsprojekte inhaltlich und organisatorisch vorbereitet werden bevor erhebliche Entwicklungsressourcen gebunden werden. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die Unternehmen helfen, zentrale Fragen zur Umsetzbarkeit eines geplanten FuE-Vorhabens zu klären. Dazu zählen:

  • Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Machbarkeit
  • Analysen des Stands von Wissenschaft, Technik und Schutzrechten
  • Marktanalysen und Wirtschaftlichkeitsbewertungen
  • Ermittlung des Projektumfangs und der benötigten Ressourcen
  • Identifikation geeigneter Kooperationspartner oder Auftragnehmer

Damit bieten die Studien eine ideale Grundlage für die spätere Antragstellung eines regulären ZIM-FuE-Projekts, sowohl inhaltlich als auch strategisch. Die Anzahl der Bewilligungen pro Unternehmen ist auf zwei Durchführbarkeitsstudien innerhalb von zwölf Monaten begrenzt. Dadurch können Innovationsvorhaben dennoch strukturiert in mehreren Phasen geprüft und vorbereitet werden.

Die wichtigsten Rahmenbedingungen im Überblick:

  • Maximale Laufzeit: 12 Monate
  • Projektvolumen: bis zu 125.000 € bei Einzelstudien bzw. 250.000 € bei Kooperationsstudien
  • Fördersätze (Zuschuss):
    • 70 % für kleine Unternehmen
    • 60 % für mittlere Unternehmen
    • 50 % für weitere mittelständische Unternehmen

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen insbesondere Personalkosten für eigenes FuE Personal, Aufträge an externe Dienstleister sowie ein pauschaler Gemeinkostenanteil. Nicht unmittelbar studienbezogene Kosten dürfen 40.000 € beziehungsweise 50.000 € bei Kooperationsprojekten nicht überschreiten. Förderfähige Kostenarten in der Übersicht:

  • Personalkosten im Rahmen der förderfähigen Gesamtkosten der Durchführbarkeitsstudie
  • Aufträge an Dritte mit mindestens 10 % bis maximal 80 % des Projektumfangs, maximal zwei Aufträge
  • Pauschaler Gemeinkostenzuschlag von maximal 30 % der Personalkosten

Für Durchführbarkeitsstudien sind die zuwendungsfähigen Kosten eines Unternehmens auf bis zu 125.000 € begrenzt. Bei Kooperationsprojekten mit mehreren Unternehmen können für die Gesamtstudie bis zu 250.000 € zuwendungsfähig sein.

Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Verordnung. Das bedeutet, dass die bewilligte Summe auf die insgesamt möglichen 300.000 € Beihilfe nach VO (EU) 2023/2831 angerechnet wird, die ein Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren erhalten darf. Damit lässt sich die Förderung auch bei bereits genutzten Fördermitteln gut in die bestehende Förderstrategie integrieren

ZIM Durchführbarkeitsstudie: Würfel mit Fördermittel-Icons

Welche Vorteile bietet die Förderung?

Durchführbarkeitsstudien im Rahmen des ZIM sind nicht nur eine formale Vorstufe zu einem größeren FuE-Projekt. Diese bieten ganz konkrete strategische Vorteile für Unternehmen, die Innovationen strukturiert angehen wollen. Besonders für KMU, die sich erstmals mit Fördermitteln beschäftigen, sind sie ein wertvoller Einstieg: überschaubar im Umfang, hoch gefördert und mit unmittelbarem Mehrwert für die Projektplanung.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Geringes finanzielles Risiko: Dank hoher Förderquoten und überschaubarer Projektlaufzeiten lassen sich erste Innovationsschritte mit kalkulierbarem Aufwand realisieren.
  • Schneller Zugang zur ZIM-Förderlogik: Unternehmen lernen den Förderprozess kennen, ohne sofort ein komplexes FuE-Vorhaben umsetzen zu müssen.
  • Förderung vorbereitender Tätigkeiten: Kosten für Marktanalysen, Technologierecherchen oder Kooperationsanbahnung, die in klassischen FuE-Projekten ausgeschlossen sind, werden hier erstmals förderfähig.
  • Solide Basis für spätere FuE-Projekte: Wer frühzeitig zentrale Fragen klärt, reduziert spätere Projektrisiken – inhaltlich, finanziell und organisatorisch.
  • Signalwirkung gegenüber Förderstellen: Eine erfolgreiche Durchführbarkeitsstudie zeigt, dass ein Unternehmen förderfähig und planungssicher arbeitet – ein Pluspunkt bei Folgeanträgen, auch in anderen Programmen.

So unterstützt GEWI bei der Antragstellung

Eine überzeugende Durchführbarkeitsstudie beginnt mit einer klaren Projektidee und endet idealerweise mit einem erfolgreichen ZIM-Antrag. GEWI begleitet Sie über den gesamten Prozess hinweg mit fundierter Erfahrung, technischer Expertise und einem klaren Blick für förderrechtliche Anforderungen.

Unser Leistungsversprechen im Überblick:

  • Beratung bei der Projektdefinition: Wir helfen Ihnen, Ihre Innovationsidee greifbar zu machen und strukturieren gemeinsam die Inhalte der geplanten Studie – technisch, wirtschaftlich und förderlogisch.
  • Prüfung auf Förderfähigkeit: Wir analysieren, ob Ihr Vorhaben die Kriterien für eine ZIM-Durchführbarkeitsstudie erfüllt, und geben eine fundierte Einschätzung zu Förderhöhe und Erfolgsaussichten.
  • Erstellung und Einreichung des Antrags: GEWI übernimmt die vollständige Antragserstellung, inklusive Zeitplan, Kostenkalkulation und Begründung der Projektziele. Natürlich termingerecht und formal korrekt.
  • Begleitung der Studie und Nachweisführung: Auch nach der Bewilligung lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen bei Zwischenberichten, Abrechnungen und der formalen Nachweisführung, damit die Förderung reibungslos ausgezahlt wird.

Mit über 40 Jahren Erfahrung in der Fördermittelberatung wissen wir genau, worauf es ankommt und wie man aus einer ersten Idee ein förderfähiges Innovationsprojekt macht.

Fazit: Kleine Studie – großer Hebel für Ihr Innovationsvorhaben

ZIM-Durchführbarkeitsstudien sind mehr als nur ein erster Schritt: Sie sind eine strategische Entscheidung für mehr Sicherheit, Struktur und Förderchancen. Wer frühzeitig analysiert, ob ein Innovationsprojekt technisch und wirtschaftlich tragfähig ist, schafft die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung und reduziert gleichzeitig das Risiko von Fehlinvestitionen.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die sich bislang nicht an klassische FuE-Förderungen herangetraut haben, ist die Studie ein cleverer und förderfähiger Einstieg in die Welt der Innovationsförderung.

Nutzen Sie Ihre Chance mit dem GEWI Fördermittelcheck: Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Vorhaben für eine ZIM-Durchführbarkeitsstudie geeignet ist, und begleiten Sie von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss. Jetzt mit GEWI durchstarten und einen ZIM Beratungstermin vereinbaren.

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