Neue Förderung für Ladeinfrastruktur von e-Lkw

Mit der neuen Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw) setzt das Bundesministerium für Verkehr ein klares Signal für die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs. Ziel der Förderung ist es, den Markthochlauf batterieelektrischer Nutzfahrzeuge zu beschleunigen und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine klimafreundliche und wirtschaftliche Transportlogistik zu schaffen. Die Förderung von e-Lkw bietet einen Anreiz für Investitionen sowie den Abbau wirtschaftlicher Hemmnisse für Unternehmen.

Hintergrund der Maßnahme ist der bislang geringe Anteil von e-Lkw in Deutschland. Obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Lärmemissionen leisten können, fehlt bislang häufig die notwendige Ladeinfrastruktur für e-Lkw.

Die Förderung richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladepunkte ausschließlich für den eigenen Betrieb (z. B. auf Betriebshöfen oder in Depots) errichten möchten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, etwa an Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs oder Rastanlagen.

Gefördert werden unter anderem:

  • fabrikneue DC-Ladestationen mit CCS- oder MCS-Standard für schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3
  • Netzanschlüsse
  • Energiemanagementsysteme
  • technisch erforderliche Batteriespeicher

Insgesamt gibt es drei Förderaufrufe A, B und C für die Förderung von e-Lkw:

Förderaufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur (Nur für kleine und mittlere Unternehmen, KMU)

Bedingungen des Aufrufs

  • Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 50 kW (DC)
  • Förderintensität: 500 Euro (netto) pro kW
  • Finanzierung: Festbetrag
  • max. Fördersumme pro Antrag:
  • bis zu 1 Million Euro
  • Laufzeit des Vorhabens: 24 Monate

Förderaufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur (für Unternehmen aller Größenklassen)

Bedingungen des Aufrufs

  • Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 50 kW
  • Förderintensität: bis zu 500 Euro (netto) pro kW
  • Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
  • max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag: 5 Millionen Euro
  • Laufzeit des Vorhabens: 24 Monate

Förderaufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur (für Kommunen)

Bedingungen des Aufrufs

  • Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 100 kW
  • Förderintensität: bis zu 500 Euro (netto) pro kW
  • Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
  • max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag: 5 Millionen Euro
  • Laufzeit des Vorhabens: 30 Monate

Unternehmen, Kommunen

Bis zu 80 %, abhängig von der Art und Größe des Unternehmens

Einstufiges Verfahren, es gelten folgende Fristen im jeweiligen Förderaufruf:

Förderaufruf A: 05. Juni – 30. September 2026

Förderaufruf B: 26. Mai – 07. Juli 2026

Förderaufruf C: 26. Mai – 07. Juli 2026

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


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