Gebotsverfahren für die CO2-Differenzverträge 2026 gestartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge – auch Klimaschutzverträge genannt – gestartet. Ziel des Programms ist es, Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren in der energieintensiven Industrie zu fördern und so die industrielle Transformation in Deutschland entscheidend voranzubringen.

Differenzverträge: Förderung für klimafreundliche Industrieprozesse

Mit den CO2-Differenzverträgen werden Unternehmen unterstützt, die ihre Produktion auf CO2-arme Technologien umstellen möchten. Förderfähig sind Vorhaben in Branchen wie Chemie, Papier, Zement, Glas oder Metalle. Die Verträge sichern Unternehmen über einen Zeitraum von 15 Jahren gegen Preisrisiken ab, die durch schwankende Energie- und CO2-Preise entstehen.

Bezuschusst werden die Mehrkosten einer emissionsarmen Produktion gegenüber einem mit hohen Emissionen belasteten Referenzproduktionssystems. Dadurch werden Investitionen wirtschaftlich attraktiv, die sich auf dem freien Markt derzeit noch nicht rechnen. Das Instrument schafft Planungssicherheit, fördert neue Technologien und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.

Auf Basis des Feedbacks aus dem letzten Jahr wurde die Richtlinie für diese Gebotsrunde erneut angepasst:

  • Regelungen zum Erreichen der Emissionsziele wurden flexibilisiert
  • Reine Industriedampfprojekte in die Liste der förderfähigen Maßnahmen aufgenommen
  • Einführung einer Deckelung für die möglichen Überschusszahlungen

Die Vergabe der CO2-Differenzverträge erfolgt über ein wettbewerbliches Verfahren. Unternehmen geben dabei Gebote in € pro Tonne eingesparter CO2-Emissionen ab. Die günstigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das vorgesehene Fördervolumen ausgeschöpft ist.

Besonders für mittelständische Betriebe mit kleineren Produktionsanlagen eröffnet das neue Verfahren interessante Perspektiven. Eine Teilnahme ist bereits ab jährlichen Treibhausgasemissionen von 5.000 Tonnen CO2-Äquivalenten des Referenzsystems möglich.

Unternehmen einschließlich wirtschaftlich tätiger Kommunen, deren Vorhaben nach der Teilnahme am vorbereitenden Verfahren bis zum 1. Dezember 2025 zur Teilnahme am Gebotsverfahren 2026 zugelassen wurde.

Differenzkosten zur Abdeckung von Mehrkosten im Vergleich zum Referenzsystem je Tonne vermiedener Treibhausgasemissionen. Jährlich ermittelte Zuwendung oder Überschusszahlung basierend auf dem abzuschließenden Differenzvertrag.

07. September 2026

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