UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs

Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.

Die Maßnahmen weisen einen klaren klimarelevanten Zusatznutzen auf und grenzen sich somit deutlich von ohnehin geplanten Investitionen zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur ab. Es sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden oder für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Die regionale Modellhaftigkeit der innovativen Leuchtturm-Projekte zeichnet sich insbesondere aus durch:
– einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen;
– die Anwendung und Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen;
– eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Gleichzeitig gewährleisten die Projekte ein hohes Maß an bundesweiter Übertragbarkeit und zeichnen sich durch ein hohes regionales Ausweitungspotenzial aus.
Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen / –größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll ebenfalls Rechnung getragen werden.

Antragsteller:
Unternehmen und Kommunen
Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50 %
Kommunen: bis zu 75 % (nachweislich finanzschwache bis zu 90 %)
Für Anträge bis zum 31. Dezember 2022:
Kommunen: bis zu 80 % (nachweislich finanzschwache bis zu 100 %)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizzeneinreichung ab dem 01. März 2022 bis zum 30. April 2022 möglich.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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