UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Innovative Hochschule

Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Transferstrategie für die Profilierung der gesamten Hochschule oder in thematischen Schwerpunkten im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer.

Die zu fördernden Vorhaben müssen in eine zusammenhängende Transferstrategie der Hochschulen eingebunden sein, gemeinsame fachliche Schwerpunkte der Hochschule und ihrer Partner, Stärken und Schwächen vorhandener Transferstrukturen und -aktivitäten sowie Bedarfe, Beiträge und die Bereitschaft zur längerfristigen Zusammenarbeit der Kooperationspartner adressieren.
Die Förderinitiative ist offen für die Einführung wirksamer und innovativer Kooperations- und Transferformen.

Denkbare Vorhaben sind strategische Maßnahmen, strukturelle Maßnahmen und Umsetzungsprojekte für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.

Strategische Maßnahmen sind beispielsweise:

  • der strategische Auf- und Ausbau von Kooperationen, Partnerschaften und Innovationsnetzwerken, um gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft thematische Schwerpunkte mit längerfristiger Perspektive zu bearbeiten,
  • die Durchführung oder Vertiefung von Profilbildungsprozessen zur Weiterentwicklung des Transferprofils sowie von innovativen Anreizsystemen zur Förderung einer Transferkultur oder
  • die Entwicklung, Implementierung und Durchführung von innovativen, insbesondere auch digitalen, auf Dauer angelegten, Kommunikations-, Dialog- und Austauschformaten

Strukturelle Maßnahmen sind beispielweise:

  • der Auf- und Ausbau von Innovationslaboren und -räumen, die zur Öffnung von Innovationsprozessen beitragen und auch innovative Kooperationsformen zwischen verschiedenen Partnern ermöglichen,
  • die initiale Einrichtung oder Weiterentwicklung eines Innovationsmanagements an Hochschulen zur Entwicklung von Wissenschaftsstandorten zu Innovationszentren im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie oder
  • die Integration und Weiterentwicklung von Transferstrukturen, wenn ein qualitativer Mehrwert zur Ausgangslage nachgewiesen werden kann

Umsetzungsprojekte sind beispielsweise:

  • Transferprojekte zur Zusammenführung realer Herausforderungen externer Partner mit den Lösungskompetenzen der Hochschulen und/oder zur Erschließung von Forschungsergebnissen für mögliche Anwendungen,
  • Projekte für den Transfer über Köpfe, d. h. für den Wissensaustausch zwischen Hochschulen und externen Partnern über Personalaustausch oder
  • Studierendenprojekte, die es Studierenden ermöglichen, im Studium erworbenes Wissen in der Praxis anzuwenden und dabei Problemstellungen aus dem Umfeld der Hochschule zu lösen sowie unternehmerisches Denken zu erwerben und gegebenenfalls umzusetzen.

Antragsteller:
Staatliche Hochschulen (auch Kunst-, Film- und Musikhochschulen)
Unternehmen, Bildungs-, Forschungs- und Kultureinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen und Vereine im Verbund mit einer staatlichen Hochschule

Förderquote:
Hochschulen, Bildungs-, Forschungs- und Kultureinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Vereine bis zu 100%
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Verbundes) bis zu 80%

Einreichungsfrist: einstufiges Verfahren, bis zum 2. Dezember 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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