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Zuschüsse für Wachstumsinvestitionen

Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) ist seit 1969 ein zentrales Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen und Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu setzen. Die Umsetzung erfolgt in den jeweiligen Bundesländern, in NRW als „Regionales Wirtschaftsförderprogramm, RWP“.

In den kommenden sechs Jahren sollen 1,3 Milliarden in die Modernisierung der Regionen, in arbeitsplatzschaffende Ansiedelungs- oder Erweiterungsinvestitionen von Unternehmen sowie in kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur fließen. Für 2022 stehen 160 Mio. € zur Verfügung.

Die förderfähigen Gebiete wurden in der neuen Förderperiode in NRW deutlich ausgeweitet – hinzugekommen sind der Ennepe-Ruhr-Kreis, die Kreise Düren, Euskirchen, Kleve und Paderborn, der Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, z.T. der Kreis Viersen. Damit sind 54 % der Fläche in NRW Fördergebiet.

Unternehmen können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, die mit der Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen einhergehen, z.B. für die Erweiterung des Standorts, die Errichtung eines neuen Standorts (Betriebsstätte) oder bei Diversifizierung des Standorts in neue Produkte/Prozesse. Auch die Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte ist förderfähig. Zusätzliche Möglichkeiten ergeben sich für Unternehmen, die jünger als fünf Jahre sind. Kleine und mittlere Unternehmen können zudem Förderung für Schulungsmaßnahmen und zur Markteinführung innovativer Produkte erhalten.

Antragsteller:
Unternehmen

Förderquote:
Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Art des Projekts, dem Standort und der Größe des Unternehmens.

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren, Anträge können laufend – bis zum 31. Dezember 2027 – eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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