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EU: Rahmenprogramm CEF „Europa verbinden 2021-2027“

Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt hat das Rahmenprogramm „Connecting Europe Facility (CEF) 2021-2027“ verabschiedet. Das Programm CEF 2021-2027 forciert die Förderung von Investitionen in Schlüsselprojekte der Bereiche Verkehrs-, Digital- und Energieinfrastruktur. Das Ziel ist die Steigerung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Insgesamt steht dem Programm ein Budget von 33,71 Milliarden Euro zur Verfügung.

  • Im Bereich der Verkehrsförderung wird der Ausbau und die Modernisierung der Schienen-, Straßen-, Binnenschifffahrts- und Seeverkehrsinfrastruktur verfolgt. Hierbei stehen vor allem die transeuropäischen Verkehrsnetze im Vordergrund.
  • Die Förderung des Energiesektors zielt auf die Erweiterung des europäischen Energiemarktes ab. Ein Fokus liegt hierbei auf der Verbesserung der Energieeffizienz, der Dekarbonisierung (Pariser Klimaabkommen) und dem grenzüberschreitenden Energieaustausch.
  • Zur Förderung der Digitalisierung innerhalb Europas wird die Verbesserung der Konnektivität und der Ausbau von Breitbandnetzen verfolgt. Das Förderprogramm fördert hierbei besonders die Bereitstellung von Kommunikationsnetzen im Bereich wichtiger Infrastrukturen wie Krankenhäusern, Lehr- und Ausbildungseinrichtungen.

Projekte mit Synergieeffekten zwischen den drei Teilbereichen werden explizit gefördert, wie es bspw. die fortschreitende automatisierte Mobilität und Entwicklung alternativer Kraftstoffe darstellen.

Förderquote:
Verkehrsförderung: bis zu 50 %
Energieförderung: bis zu 75 %
Digitalisierungsförderung: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Einreichungsfristen werden für die spezifischen Themenschwerpunkte der Förderaufrufe in den drei Förderbereichen auf der Internetplattform der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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