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02103 / 789 06-0

Internationale Projekte zum Thema Grüner Wasserstoff

Das Bundesforschungsministerium fördert Technologiekooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zum Thema Grüner Wasserstoff mit Partnern aus den EUREKA-Ländern.
Gefördert werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (keine Einzelprojekte), die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Belgien (Flandern), Finnland, Irland, Kanada, Niederlande, Portugal und/oder Spanien eines (oder mehrere) der nachfolgenden Themen adressieren:

  • Können bestehende (Gas-)Infrastrukturen zum Transport von (grünem) Wasserstoff genutzt werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen ggf. für die Nutzung bestehender Gasnetze zum Transport von Wasserstoff geschaffen werden (Sicherheit, Materialbeständigkeit, etc.)?
  • Wie können höhere Wirkungsgrade durch effizienten Transport und Speicherung erzielt werden?
  • Wie muss die Infrastruktur beschaffen sein, um effiziente Nutzung zu gewährleisten?
  • Wie können Lösungen für eine intelligente Netzsteuerung (KI/Digitalisierung) und integrierte Netzplanung (Strom, Gas, Wärme) aussehen?

Bei der Bearbeitung dieser Forschungsfragen ist darzustellen, welchen Beitrag die Projekte zu übergeordneten Themen leisten, wie z.B.:

  • (vergleichende) Potentialanalysen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu verschiedenen Wasserstofftransportoptionen
  • Integrierte Netzplanung für Strom- und Gasnetze u.a. auf Basis digitaler Zwillinge, regionaler Bedarfs- und Produktionsprognosen, etc.
  • Analyse möglicher Importrouten für Wasserstoff aus Übersee für vorausschauende Netzplanung
  • die vollständige Substituierung von fossilen Brennstoffen durch grünen Wasserstoff in verschiedenen Anwendungsfeldern und der gesamten Wertschöpfungskette

Antragsteller:
Deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und/oder Hochschulen in Verbundvorhaben mit mindestens einem oder mehreren internationalen Kooperationspartner(n).
Die Beteiligung von mindestens einem KMU aus Deutschland ist hierbei verpflichtend.

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 450.000 €
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 300.000 €
(pro deutschem Verbundprojekt max. 1 Mio. €)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 5. November 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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