GAIA-X

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GAIA-X

GAIA-X in Wertschöpfungsnetzwerken

Inhalt

Das BMBF fördert mit dieser Richtlinie Methoden zur effizienten Entwicklung von interoperablen Modulen und Anwendungen für unternehmensübergreifende Datenräume auf Basis von GAIA-X in der Industrie 4.0. Diese Methoden sollen, mittels übertragbarer, generischer Werkzeuge, der systematischen Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) (inklusive maschinelles Lernen basierten Methoden), semantischer Informationsmodelle, die digitale Zusammenarbeit der Unternehmen im Wertschöpfungsnetzwerk stärken.

Zielsetzung der Förderung ist die Entwicklung, Gestaltung und Einführung von domänenspezifischen Anwendungen für unternehmensübergreifende Datenräume mit dem Anspruch, Produkt-Service- wie auch Produktions-Service-Systeme zu unterstützen.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen unternehmensgetriebener Verbundvorhaben. In einem Verbundprojekt ist mindestens einer der bspw. folgenden Schwerpunkte systematisch und gemeinsam zwischen Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren zu bearbeiten:

  • Entwicklung von anwendungsspezifischen Methoden und Werkzeugen zur Beschreibung von GAIA-X-konformen Anwendungen (Use Cases) im Datenraum Industrie 4.0, die beispielsweise durch einzelne Wertschöpfungselemente ein spezifisches Wertschöpfungsnetzwerk abbilden
  • Aufbereitung des domänenspezifischen Datenraumes für die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen im Wertschöpfungsnetzwerk unter Berücksichtigung zentraler Infrastrukturdienste (z. B. GAIA-X Federation Services etc.)
  • Ableitung der Anforderungen an die Datensicherheit und die Datensouveränität wie z. B. Datennutzungskontrolle und Datenherkunftsverfolgung
  • Ableitung der Anforderungen an die IT-Sicherheit gemäß IT-Sicherheitsmanagementstandards wie IEC 62443

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 22. Oktober 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter