Reallabore sind Experimentierräume, in denen Schlüsseltechnologien im realen Umfeld erprobt werden können, die im geltenden Rechtsrahmen allerdings noch nicht berücksichtigt sind. Reallabore können großvolumig mit Fördermitteln unterstützt werden. Beispiele sind Projekte rund um das Thema automatisiertes Fahren, der Transport von Gewerbeproben per Drohnen noch während der OP in ein Labor oder digitales Gültigkeitsregister zur fälschungssicheren und manipulationssicheren Anzeige von zeitlichen befristeten Dokumenten wie Erbscheinen.
Ziel ist es, dass Unternehmen ihre Innovationen nach einem erfolgreichen Reallabor skalieren und in den Regelbetrieb überführen können und zugleich wichtige Impulse für die Ausgestaltung von Gesetzen, Standards und Regelwerken geben, denn diese müssen mit fortschreitender Technologie angepasst und verändert werden. Für die konkrete Umsetzung fehlt es jedoch an einheitlichen Standards und Unterstützung durch die öffentliche Hand. Heute werden vielfach, für den jeweiligen Einzelfall, rechtliche Ausnahmemöglichkeiten geschaffen und Sondergenehmigungen erteilt – dementsprechend komplex, langwierig und unsicher sind die Antragsverfahren im Bereich der Reallabore.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun mit Blick auf die nächste Legislaturperiode ein Konzeptvorschlag für ein Reallabore-Gesetz vorgestellt, um diese Lücken zu schließen. Hierdurch soll Investitions- und Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen, Transparenz hergestellt, ein gleichberechtigter Zugang zu Reallaboren erreicht und eine fundierte Evaluierung ermöglicht werden. Zudem sollen durch das Gesetz Reallabore in konkreten, digitalen Anwendungsbereichen ermöglicht werden – z.B. im Bereich datengetriebene Künstliche Intelligenz, digitale Identifizierungsverfahren oder digitale Rechtsdienstleistungen. Durch das Gesetz soll auch eine zentrale Anlaufstelle und ein Experimentierklausel-Check im Gesetzgebungsprozess verankert werden.
Quelle: BMWI-Redaktion
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