UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Innovative Arbeitswelten im Mittelstand

Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, in denen eine neuartige Zusammenarbeit und Arbeit von Menschen mittels digitaler Werkzeuge im Vordergrund steht.

Die Vorhaben sollen einen der drei prioritären Forschungs- und Entwicklungsbedarfe adressieren:

  • Intelligente Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit
    Die Individualisierung und Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen wird immer wichtiger. Dadurch steigt die Komplexität der Arbeit, weil menschliches Wissen, maschinelle Daten und Prozessinformationen im Arbeitsalltag gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Technologien beispielsweise der künstlichen Intelligenz haben das Potenzial, den Menschen mit einem intelligenten Wissensmanagement zu unterstützen.
  • Flexible Formen der Zusammenarbeit von Menschen in oder zwischen Unternehmen
    Die Wertschöpfung als Ganzes erfolgt immer stärker in vernetzten und dezentralen Strukturen und hat vielschichtige Auswirkungen auf beispielsweise Prozesse, Führungskompetenzen oder Aufgabenteilung.
  • Lebenslanger Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen
    Deutsche Mittelständler stellen sich Herausforderungen, wie dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel. Dafür brauchen sie innovative und nachhaltige Konzepte, wie (informelles) Erfahrungswissen und neue Kompetenzen geschult werden können.

Auch sonstige Themen im Bereich der Arbeitsorganisation und -gestaltung können im Rahmen der Richtlinie adressiert werden.

Antragsteller:
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Förderquote:
KMU: bis zu 60 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 % (ggf. + 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 01. Juli 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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