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02103 / 789 06-0

Modellwettbewerb „Zukunft Region“

Der neue Modellwettbewerb „Zukunft Region“ ist Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems. Mit der Bündelung von mehr als 20 Förderprogrammen unter einem gemeinsamen konzeptionellen Dach optimiert der Bund mit dem gesamtdeutschen Fördersystem seine regionale Strukturförderung in Deutschland.
Gefördert werden der Aufbau von regionalen Netzwerken, die Entwicklung eines thematischen regionalen Zukunftskonzeptes und eines darauf beruhenden Umsetzungskonzeptes (Entwicklungsphase) sowie die Umsetzung des Konzepts im Rahmen von Einzelprojekten (Umsetzungsphase).
Jeder Wettbewerbsaufruf folgt einem Oberthema, das für die regionale Wirtschaftsentwicklung von zentraler Bedeutung ist. Das Bundeswirtschaftsministerium BMWK erarbeitet für jeden Aufruf Themenvorschläge. Die Aufrufe sollen mindestens alle zwei Jahre erfolgen.

Entwicklungsphase:
Ausgehend von dem Oberthema legen die Regionen Antragsskizzen vor, in denen geplante Verbünde und erste Ideen zur Erstellung eines thematischen Zukunftskonzepts enthalten sind. Ziel ist, dass am Ende der zweijährigen Entwicklungsphase ein Zukunftskonzept vorliegt, welches eine Strategie für die Bewältigung der im Wettbewerbsaufruf genannten thematischen Herausforderungen der Region enthält und Ansätze vorschlägt, wie diese Herausforderungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bewältigt und die wirtschaftliche Entwicklung der Region gefördert werden kann.

Umsetzungsphase:
In der dreijährigen Umsetzungsphase sollen aus den Netzwerken heraus konkrete Projekte umgesetzt werden, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region innovative Impulse geben. Als Innovation im Sinne dieser Richtlinie ist die Durchsetzung einer technischen, organisatorischen, ökologischen oder sozialen Neuerung in der regionalen Wirtschaft anzusehen, die die regionale Wirtschaftskraft stärken können. Dabei kann es sich um Prozess-, Produkt- bzw. Dienstleistungsinnovationen oder um soziale Innovationen handeln.

Um über neue Informationen und Details zu den Wettbewerbsaufrufen auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.

Antragsteller:
Antragsberechtigt sind GRW-Verbünde (Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) aus mindestens zwei Partnern, von denen mindestens ein Akteur eine kommunale Gebietskörperschaft zu sein hat.

Auch Verbünde von Akteuren außerhalb des GRW-Fördergebiets sind antragsberechtigt. Bis zu 10 % der für jeden Wettbewerbsaufruf zur Verfügung stehenden Mittel können für Vorhaben in nicht strukturschwachen Regionen eingesetzt werden.

Partner können bspw. sein:
– weitere Gebietskörperschaften;
– Unternehmen;
– IHKs, Handwerkskammern;
– Vereine;
– Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen.

Förderquote:
Entwicklungsphase: bis zu 90 % (maximal 240.000 € je Verbund)
Umsetzungsphase: bis zu 70 % (für finanzschwache Kommunen maximal 80 %, maximal 1.500.000 € je Verbund)

Einreichungsfrist:
Die Fristen werden jeweils in jedem Wettbewerbsaufruf bekannt gegeben.
Den aktuellsten Aufruf finden Sie hier.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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