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DBU fördert innovative Lösungen für textile Kreisläufe

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützt innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Die hierzu gut etablierte Projektförderung legt einen besonderen Schwerpunkt auf die mittelständische Wirtschaft.
Mit der neuen Initiative „Circular Economy“ sollen Projekte rund um die erweiterte Kreislaufwirtschaft mit Blick auf den gesamten Produktlebenszyklus bezuschusst werden. Neben technischen Innovationen sollen auch alternative Lösungen betrachtet werden, die die Menschen als handelnde Personen in den Fokus stellen und das Verbraucherverhalten berücksichtigen. Hierzu können laufend Projektvorschlägen eingereicht werden.

In einer aktuellen Ausschreibung innerhalb der Circular Economy-Initiative werden betriebsübergreifende Lösungen für textile Kreisläufe adressiert. Durch innovative, marktnahe Lösungsansätze und neue Bildungs- sowie Qualifizierungsformate sollen überbetriebliche Produkt-, Material- und Stoffkreisläufe geschlossen werden, z.B.

  • Einrichtung unternehmensübergreifender Kooperationen, z.B. zur Zurückführung und Wiederverwendung von Altprodukten
  • Innovative Geschäftsmodelle für eine hochwertige Kreislaufführung von Textilien
  • Bereitstellung und Nutzung von Produkt- und Materialinformationen, z.B. mittels digitaler Plattformen
  • IT-basierte Lösungen für die Umsetzung von Geschäftsmodellen oder Kollaborationsplattformen
  • Neuartige Bildungs- und Kommunikationskonzepte
  • Aufbau neuer und Erweiterung bereits bestehender Netzwerke zur Umsetzung zirkulärer Ansätze
  • Innovative Recycling- und Sortierprozesse
  • Innovative Entfügetechnologien und Verarbeitungsverfahren für Materialmischungen
  • Aufbau neuer kreislauffähiger Textil-Logistiken, z.B. Pfandsysteme, digitale Kennzeichnung

Antragsteller:
Primär kleine und mittlere Unternehmen (KMU), vorzugsweise im Verbund mit einer Forschungseinrichtungen

Förderquote:
i.d.R. 50 % für Unternehmen

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. März 2022.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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