Digitalkompetenz in der Versorgung: Zwei Personen schauen sich die Dokumente auf dem Laptop an_KI KI generiert

Neue Förderrichtlinie zur Stärkung der Digitalkompetenz in der Versorgung

Inhaltsangabe

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine neue Förderrichtlinie zur „Integration der Digitalisierung in die Gesundheitsversorgung durch Förderung der digitalen Kompetenz“ veröffentlicht. Ziel der Maßnahme ist es, Projekte zu unterstützen, die Patientinnen und Patienten dabei helfen, digitale Gesundheitsangebote besser zu verstehen und aktiv zu nutzen.

Hintergrund der Förderung der Digitalkompetenz in der Versorgung ist die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und weiteren digitalen Angeboten wurden bereits wichtige technische Voraussetzungen geschaffen. Damit diese Lösungen jedoch ihr volles Potenzial entfalten können, benötigen die Nutzerinnen und Nutzer entsprechende digitale Kompetenzen.

Gefördert werden Vorhaben, die innovative Ansätze zur Verbesserung der digitalen Gesundheitskompetenz erproben. Im Mittelpunkt stehen konkrete Anwendungsfälle und die praktische Nutzung digitaler Werkzeuge. Die technische Entwicklung neuer Anwendungen ist hingegen ist nicht förderfähig.

Vielmehr sollen die Projekte zur Stärkung der Digitalkompetenz in der Versorgung dabei helfen, digitale Gesundheitsangebote zu akzeptieren, die Menschen zur Nutzung zu motivieren und sie bei der Anwendung zu unterstützen. Beispiele dafür sind:

  • Schulungs-, Beratungs- oder Kommunikationskonzepte
  • Analoge oder digitale Lernangebote
  • Persönliche Beratungen zur Nutzung der ePA
  • Gruppenschulungen
  • Innovative Formate zur Vermittlung digitaler Gesundheitskompetenzen
  • Maßnahmen zur Unterstützung digitalisierter Versorgungsprozesse, wie z. B. Nutzung der Telemedizin

Verbundvorhaben zur Stärkung der Digitalkompetenz in der Versorgung sind unter der Voraussetzung, dass mindestens eine gesetzliche Krankenkasse oder eine Kommune beteiligt ist, möglich.

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Körperschaften (z. B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs)

Bis zu 80 % für Unternehmen, abhängig von der Größe
100 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Zweistufiges Antragsverfahren, Projektskizzen müssen bis zum 06. Juli 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Termin oder schreiben Sie uns am besten über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

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