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02103 / 789 06-0

Förderaufruf zum Holzrecycling im Programm „Nachwachsende Rohstoffe“

Die Verwendung des nachwachsenden Rohstoffs Holz schont als Bau-, Werkstoff und Energieträger endliche Ressourcen und leistet insbesondere im Bereich der stofflichen Nutzung einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Eine recyclinggerechte Entwicklung und Verwendung von Holzprodukten, z. B. durch Produktdesign sowie effiziente Verarbeitungs- und Verwendungsverfahren von Gebraucht- und Altholz, kann die stofflich verwertbare Holzmenge erhöhen und die positiven Effekte der Kreislaufwirtschaft durch einen geringeren Einsatz von Primärrohstoffen verstärken.

Der Förderaufruf zielt darauf ab, branchenübergreifende Lösungen zu entwickeln, die einen Mehrwert für den ressourceneffizienten Materialeinsatz, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz generieren. Hierbei soll die gesamte Wertschöpfungskette, von der Materialverfügbarkeit über die Rohstoffsammlung, -sortierung,  -auf- und -verarbeitung (u.a. Produktdesign) bis hin zum End-of-Life der entwickelten Produkte abgebildet werden. Dabei sind u.a. Lösungsansätze aus dem Bereich der Digitalisierung und Industrie 4.0 mit einzubeziehen.

Gefördert wird in zwei Modulen:
1. Design for Recycling:
Entwicklung recyclinggerechter Produkte und Konstruktionen für die Holzverwendung in den Bereichen:
– Bauwesen (einschl. Holzbausystemen),
– Möbel- und Innenausbau,
– Verpackung und Außenverwendung, unter Berücksichtigung der Aspekte Langlebigkeit, Funktionsfähigkeit, Flexibilität und Reparierbarkeit
– Entwicklung von Herstellungs- und Produktionsverfahren von Holzwerk- und Holzverbundstoffen, die gewährleisten, dass die Produkte wieder in die einzelnen Werkstoffbestandteile zu trennen sind.

2. Strategien und Techniken zur Erhöhung des stofflich verwertbaren Altholzaufkommens und des Altholzeinsatzes:
– Entwicklung von Methoden und Verfahren zur Sammlung, Auftrennung und bedarfsgerechten Sortierung von Altholz,
– Entwicklung und Optimierung von Herstellungs- und Produktionsverfahren von Holzwerk- und Holzverbundstoffen, die gewährleisten, dass mehr Altholz in der Produktion eingesetzt werden kann,
– Machbarkeitsstudien und Demonstrationsprojekte zu Sammel-, Rücknahme-, Pfand- und Mietsystemen von Holzprodukten,
– Gesellschaftlicher Dialog und Aufklärung bezüglich des Werts und der Entsorgung von Holzprodukten.

Im Rahmen der, mit dem Aufruf angestrebten, anwendungsorientierten FuE-Projekte soll die gesamte Wertschöpfungskette in der Entwicklung berücksichtigt werden und soweit wie nötig im Konsortium abgebildet werden. Der grundsätzliche Nachweis der Funktionsfähigkeit ist Voraussetzung für eine Förderung. Daher sind Projekte unterhalb des Technologie-Reifegrads TRL 3 nicht Gegenstand dieses Aufrufes.

Die zu fördernden Themen müssen eine zukunftsfähige und marktgerechte technische, wirtschaftliche und ökologische Effektivität und Effizienz erwarten lassen. Ferner sind regulatorische Rahmenbedingungen, Nachhaltigkeitsaspekte, sowie erforderliche Technologieanpassungen, insbesondere bei der Verwendung zu berücksichtigen.

Antragsteller:
KMU sind ausdrücklich erwünscht. Verbundvorhaben mit Federführung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden gegenüber Vorhaben ohne oder mit nur geringer Beteiligung von Unternehmen bevorzugt.

Förderquote: Bis zu 80 % abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des FuE-Projektes.

Einreichungsfrist: Projektvorschläge können bis zum 31. März 2021 bei der FNR eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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