Im Rahmen des Innovationsfonds (IF) veröffentlichte die EU einen Call zur Einreichung von Vorschlägen für EU-Zuschüsse im Bereich der Demonstration innovativer Technologien. Der neueste Call zielt auf Projekte zu kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen in allen Sektoren ab, die unter die Richtlinie 2003/87 / EG (EU-EHS-Richtlinie) fallen. Gefördert werden Innovationen bei kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen in den in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie genannten Sektoren.
Eingeschlossen sind zudem:
– umweltverträgliche Abscheidung und Nutzung von Kohlenstoff (carbon captur and utilisation „CCU“) die wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels beitragen
– Produkte, die kohlenstoffintensive Technologien ersetzen und die in den in Anhang I aufgeführten Sektoren hergestellt werden
– umweltfreundliche Abscheidung und geologische Speicherung („CCS“) von CO2
– innovative Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicher
Gefördert werden sogenannte „small-scale-projects“. Dies bedeutet, dass die Projekte ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 2,5 bis maximal 7,5 Mio. EUR aufweisen müssen. Die Projektumsetzung darf nicht mehr als vier Jahre in Anspruch nehmen. Anschließend erfolgt ein Überwachungs- und Berichtszeitraum von i. d. R. drei Jahren.
Es findet ein einstufiges Antragsverfahren statt (single-stage), Anträge müssen dabei bis zum 10. März eingereicht werden. Nur Kosten, die nach dem Datum der Einreichung des Zuschussantrags anfallen, sind förderfähig. Antragsteller, die nach Einreichung eines Antrags aber vor der Bewilligung mit dem Bau beginnen handeln auf eigenes Risiko, falls der Vorschlag nicht bewilligt wird.
Anträge können von einzelnen oder einem Konsortium juristischer Personen gestellt werden. Im Falle eines Antrags eines Konsortiums wird der Zuschuss an den für die Durchführung des Projekts verantwortlichen Partner gezahlt.
Weitere Kriterien sind das absolute und das relative Emissionsvermeidungspotential, der Innovationsgrad, die „Projektreife“, die Skalierbarkeit und die Kosteneffizienz.
Der maximale Zuschussbetrag wird für jedes Projekt auf der Grundlage der entsprechenden Kosten festgelegt und beträgt maximal 60 % dieser Projektkosten. Die Zuschüsse werden dann als Pauschalbeträge bereitgestellt, die über die Projektlaufzeit zu verteilen sind. Die Zahlung hängt damit nicht von den tatsächlich angefallenen Kosten ab, aber von der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme, dem Erreichen der Ergebnisse und der Fertigstellung der Arbeitspakete.
Antragsteller: juristische Personen, private Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen oder internationale Organisationen.
Förderquote: 60 %
Einreichungsfrist: 10. März 2021
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.