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02103 / 789 06-0

Innovation Fund für kleine Projekte

Im Rahmen des Innovationsfonds (IF) veröffentlichte die EU einen Call zur Einreichung von Vorschlägen für EU-Zuschüsse im Bereich der Demonstration innovativer Technologien. Der neueste Call zielt auf Projekte zu kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen in allen Sektoren ab, die unter die Richtlinie 2003/87 / EG (EU-EHS-Richtlinie) fallen. Gefördert werden Innovationen bei kohlenstoffarmen Technologien und Prozessen in den in Anhang I der EU-EHS-Richtlinie genannten Sektoren.

Eingeschlossen sind zudem:
– umweltverträgliche Abscheidung und Nutzung von Kohlenstoff (carbon captur and utilisation „CCU“) die wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels beitragen
– Produkte, die kohlenstoffintensive Technologien ersetzen und die in den in Anhang I aufgeführten Sektoren hergestellt werden
– umweltfreundliche Abscheidung und geologische Speicherung („CCS“) von CO2
– innovative Technologien für erneuerbare Energien und Energiespeicher


Gefördert werden sogenannte „small-scale-projects“. Dies bedeutet, dass die Projekte ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 2,5 bis maximal 7,5 Mio. EUR aufweisen müssen. Die Projektumsetzung darf nicht mehr als vier Jahre in Anspruch nehmen. Anschließend erfolgt ein Überwachungs- und Berichtszeitraum von i. d. R. drei Jahren.

Es findet ein einstufiges Antragsverfahren statt (single-stage), Anträge müssen dabei bis zum 10. März eingereicht werden. Nur Kosten, die nach dem Datum der Einreichung des Zuschussantrags anfallen, sind förderfähig. Antragsteller, die nach Einreichung eines Antrags aber vor der Bewilligung mit dem Bau beginnen handeln auf eigenes Risiko, falls der Vorschlag  nicht bewilligt wird.

Anträge können von einzelnen oder einem Konsortium juristischer Personen gestellt werden. Im Falle eines Antrags eines Konsortiums wird der Zuschuss an den für die Durchführung des Projekts verantwortlichen Partner gezahlt.

Weitere Kriterien sind das absolute und das relative Emissionsvermeidungspotential, der Innovationsgrad, die „Projektreife“, die Skalierbarkeit und die Kosteneffizienz.

Der maximale Zuschussbetrag wird für jedes Projekt auf der Grundlage der entsprechenden Kosten festgelegt und beträgt maximal 60 % dieser Projektkosten. Die Zuschüsse werden dann als Pauschalbeträge bereitgestellt, die über die Projektlaufzeit zu verteilen sind. Die Zahlung hängt damit nicht von den tatsächlich angefallenen Kosten ab, aber von der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme, dem Erreichen der Ergebnisse und der Fertigstellung der Arbeitspakete.

Antragsteller: juristische Personen, private Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen oder internationale Organisationen.

Förderquote: 60 %

Einreichungsfrist: 10. März 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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