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02103 / 789 06-0

Erster Aufruf im Wettbewerb „Zukunft Region“

Der erste Wettbewerbsaufruf im Programm „Zukunft Region“ folgt dem Oberthema „regioNachhaltig“ und unterstützt strukturschwache Regionen bei der Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation als wichtigem Standortfaktor der Gegenwart und Zukunft.

Unter Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft/Soziales sollen in Regionen Entwicklungen
– zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
– zum Strukturwandel,
– zur Erhöhung der Innovationsdynamik sowie zum Beschäftigungswachstum,
– zum Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen und
– zur Verbesserung von sozialen Aspekten bzw. gesellschaftlicher Teilhabe
angestoßen werden.

Dazu werden der Aufbau von regionalen Netzwerken, die Erstellung einer regionalen Nachhaltigkeitsbilanz, die Entwicklung eines regionalen Zukunftskonzeptes und eines darauf beruhenden Umsetzungskonzeptes (zweijährige Entwicklungsphase) sowie dessen Realisierung im Rahmen von konkreten Projekten (dreijährige Umsetzungsphase) gefördert werden.

Das regionale Zukunftskonzept soll in einem partizipativen, moderierten Verfahren von den potenziellen
Verbundpartnern unter Einbindung der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Es soll die Herausforderungen der Region adressieren und eine nachhaltige Entwicklung zum Ziel haben sowie Schritte aufzeigen, die zur Transformation der regionalen Wirtschaft und somit zur Sicherung von Standortvorteilen beitragen. Dazu ist auch die Erstellung eines aus Einzelvorhaben bestehenden Umsetzungsplans erforderlich.

Kommunen und Regionen können auch sofort mit der Umsetzungsphase beginnen, wenn sie bereits über ein Entwicklungs-/Zukunftskonzept verfügen. Mit dem Umsetzungskonzept muss dargelegt werden, wie die Transformation der Wirtschaft in der Region durch innovative wirtschaftliche Aktivitäten positive Wirkungen auf das Klima und die Umwelt sowie zur Erreichung weiterer Nachhaltigkeitsziele entfalten soll.

Antragsteller:
Antragsberechtigt sind GRW-Verbünde (Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) aus mindestens zwei Partnern, von denen mindestens ein Akteur eine kommunale Gebietskörperschaft zu sein hat.

Auch Verbünde von Akteuren außerhalb des GRW-Fördergebiets sind antragsberechtigt. Bis zu 10 % der für jeden Wettbewerbsaufruf zur Verfügung stehenden Mittel können für Vorhaben in nicht strukturschwachen Regionen eingesetzt werden.
Partner können bspw. sein:
– weitere Gebietskörperschaften;
– Unternehmen;
– IHKs, Handwerkskammern;
– Vereine;
– Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen.

Förderquote:
Entwicklungsphase: bis zu 90 % (maximal 240.000 € je Verbund)
Umsetzungsphase: bis zu 70 % (für finanzschwache Kommunen maximal 80 %, maximal 1.500.000 € je Verbund)

Einreichungsfrist:
Antragsskizzen für die Entwicklungsphase bzw. den Direkteinstieg in die Umsetzungsphase können bis zum 18. Mai 2022 eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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