UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Bioökonomiestrategie „Bioeconomy in the North 2022“

Das Ziel der Förderung besteht in der Diversifizierung von Holz und Holzbestandteilen, um neue innovative High-Tech-Produkte auf den Markt zu bringen und die Bedeutung der natürlichen Rohstoffe zu fördern. Durch dieses Vorgehen soll der Wandel von einer auf fossilen Rohstoff abhängigen Wirtschaft, hin zu einer auf natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen Wirtschaft unterstützt werden. Hierbei steht die Bioökonomie im Vordergrund, um den Konflikt zwischen Naturschutz und Ressourcennutzung zu minimieren.

Es wird ein wichtiger Beitrag zu mindestens einem der folgenden Schwerpunktthemen erwartet:

1. Aus Holz gewonnene Materialien als Grundlage für verbesserte Verfahren und Produkte
– Neue Bioraffineriekonzepte für die Kreislaufwirtschaft und die Bioökonomie;
– Optimierung von Bioraffinerieprozessen hinsichtlich Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffeffizienz und Abfallreduzierung;
– Entwicklung von Produkten mit hohem Mehrwert durch Gewinnung und Herstellung von Naturstoffen.

2. Neue Produkte auf Holzbasis
– Entwicklung nachhaltiger, hochwertiger Verbraucherprodukte auf Holzbasis;
– Entwicklung nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Verfahren für holzbasierte Produkte;
– Wertschöpfung durch Digitalisierung und Funktionalisierung bei der Entwicklung von Holzwerkstoffen;
– Verbesserung von Produkten auf Holzbasis, einschließlich Holzwerkstoffen und Verbundwerkstoffen.

Im Rahmen der nationalen Bioökonomiestrategie werden Verbundprojekte mit mindestens drei Projektpartnern aus mindestens drei beteiligten Partnerländern (Deutschland, Finnland, Norwegen, Schweden oder Kanada) gefördert. Zur Einbindung der Industrie muss mindestens einer der Konsortialpartner aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft kommen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben

Förderquote:
Die Zuschusshöhe ist abhängig von Art und Umfang des Projekts und darf pro Verbund € 500.000,- nicht überschreiten.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Antragsverfahren (Skizze und Antrag), bis zum 4. Mai 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    30.11.2023 | Top-Thema
    Förderung von IT-Sicherheit durch KI

    Sichere Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche Intelligenz

    BEITRAG LESEN

    23.11.2023 | Top-Thema
    Experimentierfelder zur Digitalisierung und KI in der Landwirtschaft

    Förderung digitaler oder durch KI-Technologien gestützte, nachhaltige Landwirtschaft

    BEITRAG LESEN

    14.11.2023 | Top-Thema
    Zukunftsweisende Produktionssysteme

    Zuschüsse für Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE
    Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.