UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Edge Datenwirtschaft

Edge Datenwirtschaft ermöglicht die Datensammlung und -verarbeitung und damit verbunden die Wertschöpfung in der Nähe des Ortes, an dem die Daten generiert werden. Die Erschließung und Erprobung innovativer Data Science Technologien für Edge Computing-Anwendungen steht im Fokus dieses Förderaufrufs.

Ziel des Förderaufrufs ist es, die Entwicklung und Erprobung von Edge Computing Software und die Ausbalancierung von Edge- und Cloud-Datenräumen als Grundlage zum souveränen Datenaustausch und -nutzung zu forcieren. Die geförderten Projekte sollen zum Transfer modernster Data Science Technologie vor allem in die mittelständische Wirtschaft beitragen.

Es sollen sog. „Leuchtturmprojekte“ mit einem Förderbudget von 1 – 10 Mio. € gefördert werden. Die Beteiligung von Start-ups und mittelständischen Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt. Die Umsetzung der Projekte soll ab Oktober 2022  erfolgen, es ist eine maximale Laufzeit von 36 Monaten vorgesehen.

Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände im Verbund

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 25. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Aus unserem Newscenter

19.09.2023 | Top-Thema
Neue Richtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“

Förderung von Maßnahmen zu Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen

BEITRAG LESEN

15.09.2023 | Top-Thema
Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Neue Richtlinie im Rahmen des Konjunkturpakets 35c

BEITRAG LESEN

08.09.2023 | Top-Thema
Förderung sozialer Dorfentwicklung

Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume

BEITRAG LESEN

Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

Unsere Partner

dti
FMG
Pro Terra
Erfolgwerk
l-mobile
Brink
BVMW
BVMW
Go Inno Berater
GK Consult
ProALPHA
DIN SPEC
Ceyoniq
ACE
Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.