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Digitale Transformation für ländliche Räume

Inhalt

Mit dieser Maßnahme soll die durch Nutzung von Gigabitnetzen unterstützte Teilhabe von Menschen in ländlichen Räumen gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben, die beispielhaften Charakter (Modellcharakter) haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen. Das heißt, dass diese ein festgelegtes Ziel zur Nutzung von Gigabitnetzen in ländlichen Räumen mit einer neuartigen Idee verwirklichen, neue Akteure der ländlichen Entwicklung einbeziehen oder eine bestehende Idee mit innovativen Mitteln umsetzen möchten und damit für andere ein wegweisendes Beispiel sein können.

Die geförderten Vorhaben müssen deshalb einen klaren Bezug zum Thema Gigabitnetze bzw. Mobilfunk haben und zugleich zur Weiterentwicklung und Stärkung der ländlichen Räume in Deutschland beitragen.
Der Fokus der einzureichenden Projektskizzen soll auf der kreativen und intelligenten Nutzung von Mobilfunktechnologie in den ländlichen Räumen liegen.

Antragsteller:
Unternehmen, Vereine, Organisationen, Gemeinde, Städte und Landkreise
(Alleine oder im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen, Vereine, Organisationen, Gemeinde, Städte und Landkreise: bis zu 80 %
(max. 200.000 € / Antragssteller)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Februar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter