UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Miteinander durch Innovation – Lebenswerte Räume

Mit dieser Fördermaßnahme werden anwendungsorientierte Verbundprojekte gefördert. Die Projekte sollen eine technologische oder soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien entwickeln, welche es ermöglicht, über räumliche Distanzen hinweg am Leben nahestehender Personen teilzuhaben, und deren Nutzung die Verbundenheit mit diesen Personen stärkt (Modul 1).

Anwendungsorientierte Verbundprojekte (Modul 1)
Der Mensch mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen soll im Mittelpunkt der Interaktionsgestaltung und des Entwicklungsprozesses stehen. Ausgehend von einem selbst gewählten Anwendungskontext sollen passgenaue Technologien gestaltet werden, die ein Nutzungserlebnis von hohem Mehrwert für die Zielgruppe im Vergleich zu bereits existierenden Lösungen entstehen lassen.

Strategien, die in den Projekten genutzt werden könnten, um zwischenmenschliche Verbundenheit zu befördern, sind beispielsweise:

  • gemeinsame Aktivitäten (sowohl Routinetätigkeiten als auch jegliche Form sozialer Aktivität) und/oder Bewahren der Erinnerungen an gemeinsam Erlebtes
  • haptische/physische Interaktion über Distanz wie beispielsweise die Übertragung von Berührungen, Übermittlung von Gesten oder von bestimmten physischen Parametern
  • Kommunikation auf indirekte bzw. niedrigschwellige Art (zum Beispiel Übermittlung des Aufenthaltsorts, der Stimmung oder der gerade durchgeführten Tätigkeit), unauffällige „Anwesenheitssignale“ oder auch eine umfassendere Telepräsenz sowie direkte Kommunikation (zum Beispiel von Gefühlen und Gedanken) über das derzeit technisch Mögliche hinaus.

Gefördert wird zudem ein Begleitprojekt – dieses führt die Ergebnisse der Verbundvorhaben zusammen, vernetzt die Projekte miteinander und unterstützt den Wissenstransfer von der Forschung in die Gesellschaft (Modul 2).

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Organisationen, Vereine und Stiftungen
(Im Modul 1 im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Organisationen, Vereine und Stiftungen: bis zu 100 %
(+ ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Februar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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