Miteinander

Miteinander durch Innovation – Lebenswerte Räume

Inhalt

Mit dieser Fördermaßnahme werden anwendungsorientierte Verbundprojekte gefördert. Die Projekte sollen eine technologische oder soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien entwickeln, welche es ermöglicht, über räumliche Distanzen hinweg am Leben nahestehender Personen teilzuhaben, und deren Nutzung die Verbundenheit mit diesen Personen stärkt (Modul 1).

Anwendungsorientierte Verbundprojekte (Modul 1)
Der Mensch mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen soll im Mittelpunkt der Interaktionsgestaltung und des Entwicklungsprozesses stehen. Ausgehend von einem selbst gewählten Anwendungskontext sollen passgenaue Technologien gestaltet werden, die ein Nutzungserlebnis von hohem Mehrwert für die Zielgruppe im Vergleich zu bereits existierenden Lösungen entstehen lassen.

Strategien, die in den Projekten genutzt werden könnten, um zwischenmenschliche Verbundenheit zu befördern, sind beispielsweise:

  • gemeinsame Aktivitäten (sowohl Routinetätigkeiten als auch jegliche Form sozialer Aktivität) und/oder Bewahren der Erinnerungen an gemeinsam Erlebtes
  • haptische/physische Interaktion über Distanz wie beispielsweise die Übertragung von Berührungen, Übermittlung von Gesten oder von bestimmten physischen Parametern
  • Kommunikation auf indirekte bzw. niedrigschwellige Art (zum Beispiel Übermittlung des Aufenthaltsorts, der Stimmung oder der gerade durchgeführten Tätigkeit), unauffällige „Anwesenheitssignale“ oder auch eine umfassendere Telepräsenz sowie direkte Kommunikation (zum Beispiel von Gefühlen und Gedanken) über das derzeit technisch Mögliche hinaus.

Gefördert wird zudem ein Begleitprojekt – dieses führt die Ergebnisse der Verbundvorhaben zusammen, vernetzt die Projekte miteinander und unterstützt den Wissenstransfer von der Forschung in die Gesellschaft (Modul 2).

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Organisationen, Vereine und Stiftungen
(Im Modul 1 im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Organisationen, Vereine und Stiftungen: bis zu 100 %
(+ ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Februar 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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