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Zukunftsinvestitionen in den innovativen Fahrzeugbau

UPDATE zur News vom 03.12.2020, Ziffer 35c des Konjunkturprogramms
Die Fahrzeugbranche erlebt derzeit enorme Umbrüche, Veränderungen haben große Teile der Branche erfasst.
Die Herausforderungen und Möglichkeiten sind vielfältig und erfassen nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern in großem Maße auch die Produktion. Digitalisierung, Industrie 4.0, Automatisierung und Vernetzung verändern Produktionsprozesse, Geschäftsmodelle und Mobilitätsdienstleistungen.

Die Umstellung auf alternative Antriebstränge, insbesondere Elektromobilität und alternative Kraftstoffe, leistet einen klimapolitisch wichtigen, positive Beitrag. Gleichzeitig fallen in Entwicklung und Produktion bisher ganz zentrale Elemente des Fahrzeugs weg: Der gesamte Antriebsstrang wird ausgetauscht. Verbrennungsmotoren mit all ihren Teilen, von der Einspritzdüse, der Zündkerze bis zum Pleuel werden nicht mehr gebraucht, genauso wie (Schalt-) Getriebe oder ein Tank. Dafür sind effiziente Elektromotoren, Akkus mit hoher Energiedichte und (zukünftig auch) Brennstoffzellen gefragt.

Weg vom Steuergerät hin zu zentralen Rechnerarchitekturen, automatisiertes und vernetztes Fahren, Optimierung des Energieverbrauchs, usw. Dazu sind neue Produkte und auch neue Kompetenzen im Unternehmen nötig.
Die Bundesregierung unterstützt diese Transformation, durch die Einbrüche im Zuge der Corona-Pandemie fehlen vielen Unternehmen die finanziellen Mittel, um den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuführen.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt daher 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2020-2024 zusätzlich für Zukunftsinvestitionen in einen innovativen Fahrzeugbau zur Verfügung. Damit werden die bisherigen Aktivitäten weiter gestärkt, ausgebaut und dadurch ein wichtiger Beitrag zur Transformation der Automobilindustrie geleistet.
Die Umsetzung dieses Konjunkturpakets, Ziffer 35c sieht drei Fördermodule vor.
Um die Übersichtlich- und Verständlichkeit zu gewährleisten, finden Sie die Details der drei Fördermodule zur Umsetzung des Konjunkturpakets (Ziffer 35c) hier zum Download.

Antragssteller: KMU, Großunternehmen, FuE-Verbundprojekte

Förderquoten: abhängig vom jeweiligen Modul und der Unternehmensgröße

Fristen:
Die Förderrichtlinien befinden sich momentan in der Umsetzung und sollen Anfang 2021 veröffentlicht werden. Mit der Veröffentlichung werden auch die Antragsfristen spezifiziert. Im Jahr 2021 soll die Antragseinreichung ohne feste Stichtage ermöglicht werden.

Im Rahmen des bestehenden Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (Modul b) können bereits jetzt Skizzen für FuE-Verbundprojekte eingereicht werden. Für die Förderung von FuE-Verbundprojekten sowie von Innovationsclustern ist ein zweistufiges, wettbewerbliches Antragsverfahren geplant. Für die Investitionsförderung ist ein einstufiges, digitales Förderverfahren beabsichtigt.

Stand 07.01.2020. Alle Angaben sind vorläufig und stehen unter Änderungsvorbehalt.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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