Verkehr

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4. Förderaufruf zur Richtlinie „Städtische Logistik“

Inhalt

Durch den stetig wachsenden E-Commerce erfährt der innerstädtische Verkehr, durch Lieferverkehre, eine immer stärker werdende Belastung. Darum gilt es, Lieferverkehre stadt- und umweltverträglicher zu gestalten, ohne deren Funktionsfähigkeit einzuschränken.

Ziel des Förderprogramms ist es, die verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und/oder den Verkehrsfluss zu verbessern.

Daher wird die Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien sowie die Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik gefördert.

Antragsteller:
Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Landkreise (einzeln oder im Verbund). Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen; dies gilt auch für Unternehmen der Kommunen und Landkreise.

Förderquote:
Bis zu 80 % (abhängig davon, wie lang die geförderten Infrastrukturen betriebsbereit vorgehalten werden, mind. 3 Jahre)

Einreichungsfrist: laufend bis 31.08.2021 möglich

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.