4. Förderaufruf zur Richtlinie „Städtische Logistik“
Durch den stetig wachsenden E-Commerce erfährt der innerstädtische Verkehr, durch Lieferverkehre, eine immer stärker werdende Belastung. Darum gilt es, Lieferverkehre stadt- und umweltverträglicher zu gestalten, ohne deren Funktionsfähigkeit einzuschränken.
Ziel des Förderprogramms ist es, die verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und/oder den Verkehrsfluss zu verbessern.
Daher wird die Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien sowie die Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik gefördert.
Antragsteller:
Antragsberechtigt sind deutsche Kommunen und Landkreise (einzeln oder im Verbund). Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen; dies gilt auch für Unternehmen der Kommunen und Landkreise.
Förderquote:
Bis zu 80 % (abhängig davon, wie lang die geförderten Infrastrukturen betriebsbereit vorgehalten werden, mind. 3 Jahre)
Einreichungsfrist: laufend bis 31.08.2021 möglich
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.