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Reduktion prozessbedingter Treibhausgasemissionen

Nach dem Klimaschutzplan 2050 vom 14. November 2020 strebt die Bundesregierung eine weitgehende Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2050 an. Das neue Programm „zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsprojekten mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität im Industriesektor (Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie)“ soll einen signifikanten Beitrag hierzu leisten.

Gefördert werden Projekte zur Reduzierung prozessbedingter Emissionen, die nicht aus dem Einsatz fossiler Brenn- und Rohstoffe zur Energieerzeugung stammen, sondern durch technologie- bzw. verfahrensbedingte Nutzung dieser Stoffe im Produktionsprozess entstehen. Im Fokus des Programms stehen somit energieintensive Industrien mit prozessbedingten Emissionen.

Förderfähig sind:
– treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren, die bisher energieintensive und mit prozessbedingten Emissionen verbundene Herstellungsverfahren ersetzen,
– innovative Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren,
– integrierte Produktionsverfahren,
– innovative Verfahrenskombinationen,
– alternative Produkte, die Produkte ersetzen, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen inkl. der dazugehörigen Herstellungsverfahren.

Die Projekte können im Bereich Forschung und Entwicklung ab Technology Readiness Level (TRL) 4 angesiedelt werden, ebenso wird die Erprobung von Technologien in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen zur Umsetzung der Technologien im industriellen Maßstab bezuschusst. Die gemeinsame Beantragung von FuE-Maßnahmen und nachgelagerten Investitionen in einem Antrag ist ausdrücklich erwünscht. Maßnahmen, deren Schwerpunkt bereits in anderen Programmen umfassend berücksichtigt wird (Leichtbau, CO2-Speicherung, Energieeffizienz u.a.) werden nicht gefördert.

Antragsteller:
Unternehmen, die Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz betreiben, vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind und prozessbedingte Treibhausgasemissionen aufweisen. Mehrere Unternehmen können auch in einem Verbund Förderung erhalten, Forschungseinrichtungen können nur im Unterauftrag eingebunden werden.

Förderquote:
Abhängig von der Art der Maßnahme und der Unternehmensgröße

Einreichungsfrist:
es ist eine laufende Antragstellung in einem zweistufigen Prozess möglich. Ein Projektbeginn ist erst mit Bewilligung möglich.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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