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Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier – TransformConsult und Transformationsexpert:in

Um kleine und mittlere Unternehmen in der Region bei der grünen und digitalen Transformation zu fördern, wurde das neue Förderinstrument der „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ entwickelt.

Die Bausteine TransformConsult und Transformationsexpert:in werden nachfolgend dargestellt, Informationen zum Baustein TransformInvest finden Sie hier.

  • TransformConsult
    Gefördert wird die externe Beratung in Höhe von bis zu 15 Tagewerken mit pauschal 1.200 €/Tag, die der Vorbereitung und Umsetzung einer grünen Geschäftsmodelltransformation dient. Mit innovativen Produkten im Bereich von Klima- und Umweltschutzlösungen sollen Unternehmen neue Kundengruppen und Märkte adressieren können.
  • Transformationsexpert:in
    Ebenso wie TransformConsult dient die Förderung der Vorbereitung und Umsetzung einer grünen Geschäftsmodelltransformation in kleinen und mittleren Unternehmen – weitgehend ist hierüber auch die Bedienung digitaler Märkte und die Umsetzung von Digitalisierungs­maßnahmen im Unternehmen möglich. Mit dem Baustein Transformationsexpert:in wird die Einstellung von Personal gefördert, das im Unternehmen entsprechende Aufgaben übernimmt. 

    Förderfähig sind die Personalausgaben für eine Transformationsexpertin/einen Transformationsexperten für maximal 24 Monate. Die Höhe der förderfähigen direkten Personalausgaben bemisst sich in Abhängigkeit von Qualifikation, Berufserfahrung und Stellung im Unternehmen als Pauschale zzgl. indirekter Ausgaben als Gemeinkostenpauschale.

Voraussetzung für die Förderung in beiden Bausteinen ist entweder, dass das antragstellende Unternehmen als Zulieferer und Dienstleister unmittelbar vom Kohleausstieg betroffen ist oder, dass eine geplante grüne Geschäftsmodelltransformation Unternehmenswachstum erzeugt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt.

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition im Rheinischen Revier (Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rhein-Erfts und Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach).

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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