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Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier – TransformInvest

Um kleine und mittlere Unternehmen in der Region bei der grünen und digitalen Transformation zu fördern, wurde das neue Förderinstrument der „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ entwickelt. Der Baustein TransformInvest wird nachfolgend dargestellt, Informationen zu den Bausteinen TransformConsult und Transformationexpert:in finden Sie hier.

TransformInvest bezuschusst Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen, die für die Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation oder zur Bedienung digitaler Märkte erforderlich sind. Förderfähig sind darüber hinaus Investitionen im Rahmen von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen selbst.

Gefördert werden können:

  • Investitionen zur Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation, insbes. Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
  • Investitionen zur Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung digitaler Märkte,
  • Investitionen für mehr Klima- und Ressourcenschutz im Unternehmen selbst, u.a. durch Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, sowie
  • Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse, insbes. Maßnahmen zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads im Prozess der Leistungserstellung. Nicht förderfähig sind in diesem Zusammenhang die Digitalisierung des Vertriebes, der Aufbau eines Onlinemarketings oder die Einführung von CRM-Systemen.

Dabei sind auch Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen förderfähig.

Förderfähig ist die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens sowie die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter in den Fördergebieten.

Umweltschutzbezogene Investitionen in die Transformation des Geschäfts- und Produktionsprozesses können mit maximal 60 % der umweltschutzbezogenen Ausgaben bezuschusst werden, max. 2 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben. Bei Investitionen zur Prozess- und Organisationsinnovation beträgt der Zuschuss max. 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Der Zuschuss beträgt in allen anderen Fällen bis zu60 % der förderfähigen Aufwendungen, max. 200.000 € Es handelt sich dann um eine De-minimis-Beihilfe.

Eine Förderung wird nur gewährt, wenn bei Antragstellung über eine Eigenerklärung nachgewiesen wird, dass die Investition nicht mithilfe eines banküblichen Darlehens getätigt werden kann.

Voraussetzung für die Förderung ist entweder, dass das antragstellende Unternehmen als Zulieferer und Dienstleister unmittelbar vom Kohleausstieg betroffen ist oder, dass eine geplante grüne Geschäftsmodelltransformation Unternehmenswachstum erzeugt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt.

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition im Rheinischen Revier (Kreise Düren, Heinsberg, Rhein-Erfts und Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach). Der Kreis Euskirchen ist in diesem Baustein nicht förderfähig.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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