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Förderung innovativer Mittelständler – Eurostars-3

Das gemeinsame Förderprogramm von EUREKA und der Europäischen Union unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung ab. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.

Für die neuen Ausschreibungen wurde die Reichweite des Förderprogramms von F&E-durchführenden KMU, Großunternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen auf innovative KMU erweitert.

Als innovative Unternehmen werden solche verstanden, die die Ambition haben, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation mit ausländischen Partnern zu kooperieren, um neue Produkte, Prozesse oder Services für europäische und globale Märket zu entwickeln.

Ein förderfähiges Projekt erfordert die Teilnahme von Partnern aus mindestens zwei Eurostars-Ländern.

Antragsteller:
Innovative KMU und ihre Partner aus einem Eurostars-Land.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Die Stichtage für Eurostars-Projektanträge in 2022 sind der 24. März und der 15. September.

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Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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