Das gemeinsame Förderprogramm von EUREKA und der Europäischen Union „Eurostars 3“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung ab. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.
Eurostars 3: Was wird gefördert?
Auch die neuen Ausschreibungen des Förderprogramms adressieren F&E-durchführende KMU, Großunternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen.
Als innovative Unternehmen werden solche verstanden, die die Ambition haben, im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation mit ausländischen Partnern zu kooperieren, um neue Produkte, Prozesse oder Services für europäische und globale Märket zu entwickeln.
Ein förderfähiges Projekt erfordert die Teilnahme von Partnern aus mindestens zwei Eurostars-Ländern.
Antragsteller:
Innovative KMU und ihre Partner aus einem Eurostars-Land.
Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Der erste Stichtag für Eurostars-Projektanträge in 2025 ist der 13. März.
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