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02103 / 789 06-0

Wettbewerb Regio.NRW – Transformation

Gesucht werden Projekte, die einen Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf den spezifischen Bedarf in den Regionen zu gestalten. Die Projekte sollen sich entweder auf einen Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt mit mind. 1 Mio. Einwohner oder auf drei kleinere Kreise oder kreisfreie Städte beziehen. Der Wettbewerb untergliedert sich in vier Maßnahmen:

Maßnahme: Circular Economy
Gefördert werden soll die Umstellung der wirtschaftlichen Aktivität hin zu einer zirkulären Wirtschaft durch innovative Ansätze zu Produktgestaltung, Wieder- und Weiterverwendung, Reparatur und Recycling. Die Projekte sollen Innovationsimpulse in die gesamte Wertschöpfungskette geben sowie durch Produktdesign-Ansätze und neue Geschäftsmodelle systemische Kreislaufinnovationen forcieren. In den geförderten Projekten sollen an verschiedenen Stellen in den konkreten Organisations- oder Wertschöpfungsketten Möglichkeiten für die kreislauforientierte Ausrichtung identifiziert, deren Umsetzung strategisch geplant und durch Investitionen umgesetzt werden. Dadurch sollen die Vorhaben konkret zur Etablierung zirkulärer Geschäftsmodelle, Ressourceneinsparung, Abfallvermeidung oder zur Schließung von Stoffkreisläufen und zur Aktivierung lokaler und regionaler Potentiale beitragen

Maßnahme: Wissens- und Technologietransfer
Die Projekte sollen den regionalen Wissens- und Technologietransfer von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in die regionale Wirtschaft ermöglichen und intensivieren. Es werden daher insbesondere Kooperationsvorhaben gesucht, die die vorhandenen Kräfte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen bündeln und sie mit in der Region tätigen kleinen und mittleren Unternehmen oder Start-ups zusammenbringen und vernetzen.

Maßnahme: Klimagerechte, urbane Energielösungen
Es werden Kooperationsvorhaben auf regionaler Ebene gefördert, in denen vorzugsweise unterschiedliche Interessengruppen Prozesse zur Planung und Umsetzung klimaneutraler Quartiere auf- und ausbauen. Mit den Projekten sollen Methoden, Prozesse und Instrumente zur Überwindung der benannten Hemmnisse entwickelt und erprobt werden. Die entwickelten Kooperationsstrukturen und Instrumente sollten notwendige Vorarbeiten für die Umsetzung konkreter investiver Maßnahmen für einen klimafreundlichen bzw. – neutralen Gebäudebestand leisten.

Maßnahme Klimaanpassung auf lokaler und regionaler Ebene
Vorzugsweise werden Kooperationsvorhaben gesucht, in denen mehrere Städte, Gemeinden und/oder Kreise zusammen mit universitären und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Dienstleistenden sowie weiteren regionalen Akteurinnen und Akteuren Prozesse der Klimaanpassung auf- und ausbauen. Vorhaben können z.B. darauf abzielen, einen Beitrag zur Hitzevorsorge einer Region zu leisten oder auch dem Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen der Klimaanpassung im Sinne eines Qualitätsmanagementprozesses dienen.

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine, Stiftungen.

Förderquote:
Je nach Art der Maßnahme und des Antragstellers bis zu max. 90 % der förderfähigen Ausgaben.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag). Projektskizzen können voraussichtlich mit Einreichungsfrist bis zum 31.01.2025 eingereicht werden, weitere Informationen hierzu werden im zweiten Halbjahr 2024 veröffentlicht.

Sie möchten gerne wissen, welche weiteren NRW-Programme es gibt und was Sie bei einem Antrag beachten müssen? Weitere Informationen finden Sie hier

Wir unterstützen Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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