Klimaschutz

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Klimaschutz

Vom Material zur Innovation

Inhalt

Gegenstand der Förderung Einzel- oder Verbundprojekte des vorwettbewerblichen Bereichs, die das Ziel verfolgen, aus biologischen Prinzipien völlig neue Ansätze zur gezielten Lösung technischer Problemstellungen in der Material- und Werkstoffforschung abzuleiten. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Anwendung von eigenschaftsbestimmenden Ursachen biologischer Vorbilder. Zielsetzung ist die Validierung des industriellen Umsetzungspotenzials der bioinspirierten Lösungsansätze, vorzugsweise unter Aufbau eines Demonstrator-Modells.

Gefördert werden vornehmlich interdisziplinäre FuEuI-Projekte im Bereich der Material- und Werkstoffforschung mit bspw. einem der folgenden Schwerpunkte:
a) superhydrophobe Oberflächen und hierarchische Strukturierung:
– Beschichtungen oder Strukturierungen von Oberflächen für unterschiedlichste Anwendungen; beispielsweise: Beschichtung von Oberflächen zur Verringerung des Wasserwiderstandes; Verbesserung von Implantaten z. B. im Hinblick auf Langlebigkeit und mechanische Eigenschaften; transparente und omniphobe Beschichtung von Glasoberflächen z. B. für Displays und/oder die Automobilindustrie; Verbesserung der Antihaft-Wirkung z. B. von Kontaktflächen in Produktionsanlagen.

b) selbstregulierende Materialien/Self-X-Materialien (auch intelligente, programmierbare Materialien):
– selbstregulierendes Haften und Kleben,
– selbstheilende Materialien,
– selbstorganisierende Materialien,
– selbstregulierende Formgebung (elastische Architektur); beispielsweise: selbstheilende Materialien mit erhöhter Lebensdauer z. B. für den Medizin- und Pharmabereich; Selbstheilung von Rissen z. B. in Lacken oder Beton; selbstreinigende Textilien oder Fassaden; selbstregulierende Energieversorgung z. B. für Beleuchtungssysteme; selbstregulierende Haft- und Antihaftstrukturen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Als Einzel- oder Verbundvorhaben möglich.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden bis zu 100 % (+ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 21. Februar 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter