UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Vom Material zur Innovation

Gegenstand der Förderung Einzel- oder Verbundprojekte des vorwettbewerblichen Bereichs, die das Ziel verfolgen, aus biologischen Prinzipien völlig neue Ansätze zur gezielten Lösung technischer Problemstellungen in der Material- und Werkstoffforschung abzuleiten. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Anwendung von eigenschaftsbestimmenden Ursachen biologischer Vorbilder. Zielsetzung ist die Validierung des industriellen Umsetzungspotenzials der bioinspirierten Lösungsansätze, vorzugsweise unter Aufbau eines Demonstrator-Modells.

Gefördert werden vornehmlich interdisziplinäre FuEuI-Projekte im Bereich der Material- und Werkstoffforschung mit bspw. einem der folgenden Schwerpunkte:
a) superhydrophobe Oberflächen und hierarchische Strukturierung:
– Beschichtungen oder Strukturierungen von Oberflächen für unterschiedlichste Anwendungen; beispielsweise: Beschichtung von Oberflächen zur Verringerung des Wasserwiderstandes; Verbesserung von Implantaten z. B. im Hinblick auf Langlebigkeit und mechanische Eigenschaften; transparente und omniphobe Beschichtung von Glasoberflächen z. B. für Displays und/oder die Automobilindustrie; Verbesserung der Antihaft-Wirkung z. B. von Kontaktflächen in Produktionsanlagen.

b) selbstregulierende Materialien/Self-X-Materialien (auch intelligente, programmierbare Materialien):
– selbstregulierendes Haften und Kleben,
– selbstheilende Materialien,
– selbstorganisierende Materialien,
– selbstregulierende Formgebung (elastische Architektur); beispielsweise: selbstheilende Materialien mit erhöhter Lebensdauer z. B. für den Medizin- und Pharmabereich; Selbstheilung von Rissen z. B. in Lacken oder Beton; selbstreinigende Textilien oder Fassaden; selbstregulierende Energieversorgung z. B. für Beleuchtungssysteme; selbstregulierende Haft- und Antihaftstrukturen.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Als Einzel- oder Verbundvorhaben möglich.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden bis zu 100 % (+ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 21. Februar 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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