Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Vorhaben (FuEuI) zur Entwicklung innovativer biotechnischer Verfahren zur Umsetzung von CO2 oder daraus abgeleiteter C1-Körper (beispielsweise Kohlenmonoxid, Ameisensäure, Methanol, Methan) in hochwertige Kohlenstoffverbindungen (langkettig, funktionalisiert), die als Chemikalien oder Produkte industriell genutzt werden können.
Dabei können folgende bspw. Forschungsansätze im Fokus stehen:
a) Verfahren zur CO2-Fixierung und -Umsetzung durch Enzyme, Stoffwechselwege und Mikroorganismen
– anaerobe und aerobe Gasfermentation
– Stammoptimierung und -design durch metabolic engineering und Ansätze der synthetischen Biologie
– Design nicht-natürlicher Stoffwechselwege in-vitro
– Bioprozessentwicklung und Bioverfahrenstechnik inklusive Ansätzen zur gekoppelten Fermentation, Co-Kultivierung von Mikroorganismen, upstream/downstream Prozessentwicklung, Scale-up
b) Biohybride Verfahren und Elektrobiosynthese zur CO2-Reduktion und -Umsetzung
– Nutzung von Strom zur biokatalytischen CO2-Reduktion und -Umsetzung
– Biokatalyse mit (modifizierten) Mikroorganismen
– Enzym-katalysierte Umsetzung in zellfreien Systemen
– Biokatalysatorentwicklung
– Bioreaktorentwicklung und Prozesssteuerung
– Elektrodenentwicklung
c) C1-Fermentationen
– fermentative Umsetzung von aus CO2 abgeleiteten C1-Körpern
– Kombination von physikalisch-chemischen Verfahren zur CO2-Konversion mit biotechnischen Verfahren zur Synthese längerkettiger funktionaler Kohlenstoffverbindungen
– mikrobielle Stammentwicklung und -optimierung
– Bioprozessentwicklung und Bioverfahrenstechnik inklusive Ansätzen zur gekoppelten Fermentation, Co-Kultivierung von Mikroorganismen, upstream/downstream Prozessentwicklung, Scale-up
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Verein, Bund, Länder und Gemeinden
Als Einzel- oder Verbundvorhaben möglich.
Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden bis zu 100 % (+ggf. 20 % Projektpauschale)
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 11. Januar 2023
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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