UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderung klimaneutraler Biochtech-Produkte

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Vorhaben (FuEuI) zur Entwicklung innovativer biotechnischer Verfahren zur Umsetzung von CO2 oder daraus abgeleiteter C1-Körper (beispielsweise Kohlenmonoxid, Ameisensäure, Methanol, Methan) in hochwertige Kohlenstoffverbindungen (langkettig, funktionalisiert), die als Chemikalien oder Produkte industriell genutzt werden können.

Dabei können folgende bspw. Forschungsansätze im Fokus stehen:
a) Verfahren zur CO2-Fixierung und -Umsetzung durch Enzyme, Stoffwechselwege und Mikroorganismen
– anaerobe und aerobe Gasfermentation
– Stammoptimierung und -design durch metabolic engineering und Ansätze der synthetischen Biologie
– Design nicht-natürlicher Stoffwechselwege in-vitro
– Bioprozessentwicklung und Bioverfahrenstechnik inklusive Ansätzen zur gekoppelten Fermentation, Co-Kultivierung von Mikroorganismen, upstream/downstream Prozessentwicklung, Scale-up

b) Biohybride Verfahren und Elektrobiosynthese zur CO2-Reduktion und -Umsetzung
– Nutzung von Strom zur biokatalytischen CO2-Reduktion und -Umsetzung
– Biokatalyse mit (modifizierten) Mikroorganismen
– Enzym-katalysierte Umsetzung in zellfreien Systemen
– Biokatalysatorentwicklung
– Bioreaktorentwicklung und Prozesssteuerung
– Elektrodenentwicklung

c) C1-Fermentationen
– fermentative Umsetzung von aus CO2 abgeleiteten C1-Körpern
– Kombination von physikalisch-chemischen Verfahren zur CO2-Konversion mit biotechnischen Verfahren zur Synthese längerkettiger funktionaler Kohlenstoffverbindungen
– mikrobielle Stammentwicklung und -optimierung
– Bioprozessentwicklung und Bioverfahrenstechnik inklusive Ansätzen zur gekoppelten Fermentation, Co-Kultivierung von Mikroorganismen, upstream/downstream Prozessentwicklung, Scale-up

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Verein, Bund, Länder und Gemeinden
Als Einzel- oder Verbundvorhaben möglich.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden bis zu 100 % (+ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 11. Januar 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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