Transfer Bonus Berlin fördert Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer,
- die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen,
- deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten,
- bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und
- die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.
Transfer Bonus Berlin – die Varianten:
Einstiegsvariante
Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen.
Standardvariante
Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben. Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.
Standardvariante Digitalisierung
Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender).
Antragsteller:
technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen, nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist, Unternehmen der sozialen Ökonomie,
Förderquote:
Einstiegsvariante: maximal 7.500 EUR Zuschuss bei bis zu 100 % Förderquote.
Standardvariante: bis zu 15.000 EUR bei 70 %, bzw. bis zu 45.000 EUR bei 70 %, wenn das Projekt im Bereich der Digitalisierung angesiedelt ist.
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 31. Dezember 2026
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt oder buchen Sie hier einen unverbindlichen Termin; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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