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„Transfer Bonus“ Berlin

Die Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und das Land Berlin fördern Projekte in den Bereichen des Technologie- und Wissenstransfers von Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtungen und des Designtransfers von Hochschulen und der Designbranche in kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Technologie- und Wissenstransfer
Übergeordnetes Ziel der Förderung ist es, die Innovationsfähigkeit von KMU und ihre Fähigkeit, die Herausforderungen des digitalen Wandels zu meistern, zu stärken, indem der Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung erleichtert wird.
Das Programm unterstützt die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen von der Idee bis zur Marktfähigkeit und qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Verfahrensweisen. Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung / Anpassung von technologischen Prozessen, von Formen der Arbeitsorganisation sowie von Geschäftsmodellen von Unternehmen unter Nutzung von Digitalisierungslösungen gefördert.

Designtransfer
Gefördert werden Projekte des Transfers von Design-Know-how in/an KMU, bei denen die Transferleistungen von Unternehmen der Designbranche oder von Hochschulen erbracht werden.
Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Designleistungen zu erleichtern, und so die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen zu stärken.
Gefördert werden ausschließlich Designprojekte und Designmaßnahmen im Rahmen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. zur erheblichen qualitativen Verbesserung bereits bestehender Produkte und Dienstleistungen. Die Designprojekte und Designmaßnahmen müssen einen Bezug zur angewandten Forschung und Entwicklung ausweisen.

Antragsteller:
KMU, die die Maßgaben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen im Verbund mit Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtungen und/oder der Designbranche. Auch ein Verbund mehrerer KMU ist möglich.

Förderquote:
Einstiegsvariante: maximal 7.500 EUR Zuschuss bei bis zu 100 % Förderquote.
Standardvariante: bis zu 15.000 EUR bei 70 %, bzw. bis zu 45.000 EUR bei 70 %, wenn das Projekt im Bereich der Digitalisierung angesiedelt ist.

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 31. Dezember 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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