Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (TRL 5-7), die sich auf konkrete, praxisnahe Smart Living-Anwendungen beziehen und sich auf die Strukturelemente des Leitprojekts zwecks Effizienzgewinn stützen. Mit diesem Vorgehen soll die Entwicklung von kontextsensitiven, intelligenten Smart Living-Services vereinfacht und vereinheitlicht und so gleichermaßen die Interoperabilität unterschiedlicher Systeme befördert werden.
Es werden insbesondere die folgenden Anwendungsfelder adressiert:
- Speicherung und Nutzung von Energie in Wohneinheiten und Gebäude
- Digitale Gesundheit und Pflege
- Sicherheitslösungen für Wohneinheiten und Gebäude
- Gebäudeverwaltung und Instandhaltung
- Home Services
- Ortsunabhängiges Leben und Arbeiten
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizze bis zum 6. März 2023
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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