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Künstliche Intelligenz für die Biodiversität

Gefördert werden interdisziplinäre Projekte, die den Einsatz von KI und Digitalisierung in den Bereich der Biodiversität adressieren. Die Projekte müssen von Verbundprojekten bearbeitet werden, deren Fachleute sowohl den Bereichen KI und Digitalisierung als auch der Biodiversitätsforschung angehören.
Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen mindestens eines der drei nachfolgenden Anwendungsfelder adressieren:

  • Netzwerkanalysen und Zeitreihen:
    Hierzu können bspw. Netzwerkanalysen zählen, die Ökosysteme und Arten nicht nur beschreiben, sondern auch in ihrer Dynamik analysieren und zum Verständnis ökologischer Interaktionen beitragen.
  • Modellierung/Monitoring:
    Hierzu kann bspw. die Identifizierung effizienter Schutzmaßnahmen für Ökosysteme zählen, wobei sowohl die aktuellen wie auch die prognostizierten ökologischen, klimatischen und sozialen Faktoren in einer Modellierung Eingang finden können
  • Datengrundlage – Datenbanken zu Monitoring/Digitalisierung:
    Dieses Anwendungsfeld beinhaltet bspw. das Arbeiten an Standards für die Automatisierung (z. B. der Arterkennung) und die Zusammenführung von Daten, die Verbesserung der Datengrundlage, z. B. indem Metabarcoding und Monitoring durch einen KI-Einsatz verknüpft werden oder indem Daten aus Apps intergiert werden, die im Rahmen der Citizen Science Einsatz finden.

Folgende Themen von übergreifendem Charakter sollten zusätzlich zur Fokussierung auf die genannten Anwendungsfelder berücksichtigt werden:

  • Bei den drei vorgenannten Anwendungsfeldern werden solche Ansätze besonders begrüßt, die Citizen Science integrieren. Denkbar wäre hier der mobile Einsatz von Kameras auf Fahrradhelmen, Zügen oder Autos. Insbesondere die Einbindung von Personen auch aus der sogenannten Civic-Tech-Bewegung könnte dabei unterstützen, angestoßene Projekte selbstragend zu gestalten.
  • Ferner möglich ist der Einsatz von Gamification-Ansätzen oder anderer Strategien, mit denen Einzelpersonen dabei unterstützt werden, den Schutz der Biodiversität bei ihrem individuellen Handeln verstärkt zu berücksichtigen.
  • Bei der Entwicklung von KI-Apps könnte die Bevölkerung direkt eingebunden werden, z. B. indem sie sowohl bei der Sammlung als auch bei der Analyse von Exponaten hilft.
  • Skalierbarkeit und Generalisierbarkeit der KI-Anwendungen sind wichtige Faktoren für den Transfer in die Praxis. Bei der Entwicklung der KI-Komponente sollten diese Aspekte mitgedacht werden.
  • Die Datenerhebung in den Forschungsprojekten sollte dem Grundsatz nach transparent erfolgen und den FAIR-Prinzipien unterliegen (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable). Forschungsdaten sollten im Sinne von Open Access/Open Data öffentlich verfügbar gemacht werden. Wünschenswert ist auch die Transparenz der Algorithmen, mit denen die KI arbeitet.

Die Forschungsförderung erfolgt in zwei aufeinander aufbauenden Phasen. Für jede Phase sind gesondert Anträge zu stellen: Die Konzeptphase dient dazu, ein für die jeweilige Fragestellung und Projektidee geeignetes Verbundprojekt zusammenzustellen und ein gemeinsames Konzept sowie wissenschaftliche Grundlagen für die Umsetzungsphase zu erarbeiten. Die besten Konzepte aus der ersten Phase können ihre Ideen in der zweiten Phase umsetzen.

Nur Projekte, die in der ersten Phase gefördert werden, können sich für eine Förderung in der zweiten Phase bewerben.

Antragsteller:
Konzeptphase: Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Umsetzungsphase: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Länder sowie Stiftungen, Vereine und Verbände

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen und Länder, Stiftungen, Vereine und Verbände bis zu 100 %
(In Phase 1 bis max. € 100.000, -)

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), Konzeptphase bis zum 6. April 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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