Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie des Bundesprogramms zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen.
Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen:
- Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen;
- Datenschutz technisch umsetzen;
- privatsphäreschonende Geschäftsmodelle entwickeln;
- Zukunftstechnologien privatsphäreschonend gestalten („Privacy by Design“);
- Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen;
- Risikoabschätzungen vornehmen.
Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten:
- Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln;
- Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („Values by Design“);
- individuellen Umgang mit Daten besser verstehen.
Relevante rechtliche Aspekte und einschlägige Rechtsnormen des Forschungsgegenstandes sind im Rahmen der Projekte jeweils angemessen zu berücksichtigen.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände und Vereine
Förderquote:
Unternehmen bis zu 60 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Verbände und Vereine bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), jeweils bis zum 15. März oder 15. Oktober eines Jahres. Letzter Stichtag ist der 15. März 2027
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter