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02103 / 789 06-0

Neue Richtlinie zu nachhaltiger Land- und Lebensmittelwirtschaft

Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere auch praxisorientierte Projekte, auch mit modellhaftem Charakter gefördert werden. Darüber hinaus sind ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gewünschte Projektinhalte.
Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu verbessern. Die nachfolgend dargestellten Themen werden in einzelnen Förderaufrufen weiter konkretisiert und aufbereitet:

a) Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung: Projekte zeichnen sich, neben einem ökonomisch tragfähigen und sozial verantwortlichen Konzept, insbesondere durch eine umweltgerechte Landbewirtschaftung und tiergerechte Haltungssysteme aus.

  • Übergreifende Themen sind bspw.:
    Ermittlung eines wirtschaftlichen Optimums im Hinblick auf die Minderung von klimarelevanten Emissionen aus der Landwirtschaft,
    Anpassung an den Klimawandel und Steigerung der Klimaresilienz
    – Klimaschutz und Verringerung der Emission von Treibhausgasen
  • Ein spezifisches Thema kann der umweltgerechte Pflanzenbau sein: Weiterentwicklung aller Produktionsrichtungen des integrierten Pflanzenbaus (u. a. Ackerbau, Grünland, Gartenbau inklusive Gemüse-, Obstbau, Sonderkulturen und Baumschulen, Wein- und Hopfenanbau sowie Agroforstsysteme) im Hinblick auf bspw.
    Steigerung der Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in der pflanzenbaulichen Produktion,
    – integrierten Pflanzenschutz,
  • Ein weiteres spezifisches Thema werden Umwelt- und tiergerechte Haltungs- und Managementsysteme sein, bspw.:
    Strategien zur Verbesserung der Tiergesundheit,
    – Strategien zur Verbesserung des Tierschutzes und zur Erreichung eines höheren Tierwohls

b) Nachhaltige Ernährung und nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für Agrarprodukte, auch im Hinblick auf Ressourceneffizienz: Wie bspw. nachhaltige und bedarfsgerechte Ernährung und umwelt-, sozialgerechte und gesundheitsverträgliche Verarbeitungsformen und geeignete Vermarktungsformen von Agrarprodukten, bspw.:

  • Förderung einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Ernährungsweise hinsichtlich einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion, der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung Entwicklung von Ernährungsempfehlungen und Management der Lebensmittelversorgung in der Außer-Haus-Verpflegung
  • Förderung besonders sozialer und ökologischer Standards in der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten

Antragsteller:
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen, Verbände und Genossenschaften

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Stiftungen, Verbände und Genossenschaften bis zu 100 %
(Abhängig von der Art des Projekts und der Größe des Unternehmens)

Einreichungsfrist:
Wird im jeweiligen Förderaufruf angegeben
Um über die zugehörigen Förderaufrufe auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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