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Neue Richtlinie des Umweltinnovationsprogramms

Die Richtlinie zum Umweltinnovationsprogramm wurde novelliert. Bezuschusst werden Investitionen, die die Umwelt nachhaltig entlasten und deren zugrundeliegende Technologie bisher nicht am Markt im industriellen Maßstab umgesetzt wurde. Der Zuschuss wird für Baumaßnahmen, Maschinen und für Ausgaben der Inbetriebnahme und für Messungen der Erfolgskontrolle gewährt. Die Phase Forschung und Entwicklung muss abgeschlossen sein.

Die Projekte sollen in den folgenden Bereichen angesiedelt sein:
• Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien;
• Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz;
• Abwasserbehandlung;
• Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung;
• Circular Economy;
• Bodenschutz;
• Luftreinhaltung, Klimaschutz;
• Minderung von Lärm und Erschütterungen.

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die ausschließlich die Herstellung umweltfreundlicher Produkte zum Gegenstand haben (Produktförderung), insofern nicht das Herstellungsverfahren an sich innovativ und umweltentlastend ist.

Antragsteller:
Unternehmen, Gemeinden, Kreise und Verbände

Förderquote:
Bis zu 30 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Für Messungen zur Erfolgskontrolle bis zu 50 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizzen können jederzeit eingereicht werden

Gerne prüfen wir Ihr Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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