UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Förderprogramm Betriebliche Innovation Schleswig-Holstein (BIF-Richtlinie)

Das Förderprogramm gliedert sich in folgende drei Module (Schwerpunkte):
Modul 1: Prozess- und Organisationsinnovationen
Modul 2: Entwicklungsvorhaben
Modul 3: komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben  

Modul 1:

Gefördert werden Vorhaben, die durch tiefgreifende Veränderungen in den Prozess- oder Organisationsstrukturen gekennzeichnet sind, und welche

  • die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion/Dienstleistung (einschließlich Änderungen in Techniken, Ausrüstungen oder Software) oder
  • die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen

bewirken. Die Prozess- und Organisationsinnovation kann durch die Anschaffung erforderlicher Instrumente und Ausrüstung (z.B. Hardware) oder Lizenzen für prozessunterstützende IT-Lösungen unterstützt werden.

Modul 2:

Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Das Programm ist offen für alle Branchen und Technologiezweige.

Modul 3:

Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Das Programm ist offen für alle Branchen und Technologiezweige.
Neben Einzelvorhaben sind auch Kooperationsprojekte von Unternehmen (mind. ein KMU) förderfähig. Die Verwertung der Ergebnisse muss in Schleswig-Holstein erfolgen.

Allgemeine Informationen

Antragsteller:
Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein (in den Modulen 1 und 2 nur KMU).

Förderquote:
Modul 1 bis 50 %, Modul 2 bis 45 %, Modul 3 bis 80 %

Einreichungsfrist:
Modul 1 und 2: einstufiges Verfahren, Einreichung laufend möglich
Modul 3: zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichung laufend möglich

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    30.04.2024 | Top-Thema
    Tipp zur Forschungszulage: wieviel Risiko darf es sein?

    Expertenbeitrag zum Risiko eines Projekts und dessen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE